Damit ein Werk der Musik gemafrei ist, darf keine Verwertungsgesellschaft damit beauftragt worden sein, die Vervielfätigungsrechte und das öffentliche Wiedergaberecht wahrzunehmen. Das setzt aber zunächst voraus, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt. Das ist dann der Fall, wenn das Werk
- eine geistige Schöpfung eines Menschens ist,
- verkörpert wurde und
- über hinreichende Schöpfungshöhe verfügt.
Bei Vogelgezwitscher ist allein schon klar, dass es sich nicht um eine Schöpfung eines Menschens handelt. Demnach gibt es kein gemafreies Vogelgezwitscher.
Warum wird aber dennoch danach gesucht? Derjenige, der Vogelgezwitscher aufgenommen hat, hat ein Leistungsschutzrecht an der Aufnahme. Dieses Recht verbietet es jedem die Aufnahme zu nutzen, es sei denn das Recht wurde einem per Lizenz eingeräumt. Was also User suchen, die „Gemafreie Musik Vogelgezwitscher“ in einer Suchmaschine eingeben, ist eine Tonaufnahme von Vogelgezwitscher, dass sie frei verwenden dürfen.
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