Muß ich bei GEMAfreier Musik Musikfolgebögen ausfüllen?

Da alle Lizenzkosten bei GEMAfreier Musik bereits mit Zahlung der Lizenzgebühr abgegolten sind, entfällt die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, etc..  Sie können, sofern sie der Nutzer sind, jedoch anderweitig z.B. bei TV-Einsatz hierzu verpflichtet sein – auch wenn sie gemafreie Musik verwenden. Hier gilt die sog. GEMA-Vermutung.

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Was kostet die Nutzung von GEMA-Repertoire?

Je nach Art und Umfang der angestrebten Nutzung fallen bei GEMA-Repertoire für den Nutzer GEMA-Gebühren an. Diese sind an die GEMA zu entrichten. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, sind den Tarifen auf der GEMA-Website zu entnehmen. Einfach unter Musiknutzer seine jeweilige angestrebte Nutzung heraus suchen und den Tarif ablesen.

 

Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.