„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….
Was ist GEMA-freie Musik?
Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.
GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.
Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).
Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?
Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.
Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…