Ist gemafreie Musik kostenlos?

„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….

 

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
kostenlose Nutzungslizenzen für Musik aus der Proud Music Library

Was ist GEMA-freie Musik?

Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.

GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.

Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)
Production Music für Lehrfilme (Universitäten, Schule)

Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).

Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?

Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.

Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-freie Musik Production Music
GEMA-freie Musik Production Music aus der Proud Music Library

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music aus der Proud Music Library
Proud Music Library – The Production Music Library (GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, online lizenzierbar, inkusive Direkt-Download, seit 2003)

GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.

Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?

Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist

Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?
Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Ist es möglich GEMAfreie Musik auch für Österreich zu lizenzieren?

 

austria.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Ja, unsere GEMAfreie Musik ist zugleich AKMfreie Musik, da die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind.

Merken

Merken

Merken

Nutzung in IPTV zulässig?

Ja, die Nutzung per IPTV ist zulässig.

 

relax-ii.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Titel, die bei Proud Music lizenziert werden, können auch über IPTV bzw. IP-Broadcast genutzt werden. Sie können die entsprechenden Rechte bei uns z.B. für die Online-Bereitstellung von Videoinhalten (sowohl Video on Demand) als auch Streaming erhalten.

Merken

CELAS

 

copyright.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Unter dem Namen CELAS bieten die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und die britische Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance seit Januar 2007 eine gemeinschaftliche One-Stop-Lizenzierungsmöglichkeit für Repertoire des EMI Music Publishing Musikverlages. Die Besonderheit der CELAS besteht in der bisher einzigartigen Möglichkeit eines Pan-Europäischen Lizenzerwerbs für Repertoire des Majors EMI. Die CELAS vertritt hier primär die Online Verwertungsrechte sowie die Nutzung in mobilen Diensten und soll somit zum Hauptansprechpartner für die länderübergreifende Online Lizenzierung von Artist Repertoire der EMI werden.

Weitere Informationen direkt bei der CELAS.

Merken

Wo finde ich Rockmusik?

rock.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Manchmal muß es eben schnell gehen. Rockmusik findet man auch im Genre-Browser auf der Startseite der Proud Music Library oder auf der sog. Browse-Seite! Einfach nach Rock schauen und anklicken.

Game Soundtracks

Unter „Game Soundtracks“ versteht man Soundtracks für Computerspiele. In der Regel handelt es sich um filmreifes Scoring und somit überwiegend um Orchesterkompositionen. Eine Ausnahme bilden z.B. Rennspiele mit Source Musik, in denen man beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Radiostationen mit unterschiedlichen Musikstilen hat.
Game Soundtracks werden immer öfter sehr aufwendig produziert und teilweise von echten Orchestern eingespielt. Auf hohem Standard haben sich Hybridproduktionen mit live eingespielten (Solo-)Instrumenten durchgesetzt, da der Audiobereich in der Spieleszene einen steigenden Stellenwert erhält.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GamesConvention Leipzig 2008

Von bekannten Spieletiteln sind auch Soundtrack-CDs mit Musik aus und rund um das Spiel erhältlich, einzelne Komponisten und deren Game Soundtracks haben es international zu Kultstatus gebracht.

Im Livekonzertbereich setzen sich Game Soundtracks ebenfalls immer weiter durch und erlangen zunehmend Aufmerksamkeit. Ursprünglich aus Japan kommend gibt es eine Reihe von Spielemusikkonzerten weltweit. Die Games Convention in Leipzig wird seit Jahren von einem Konzert mit Orchester und Chor mit ausschließlich Game Soundtracks auf dem Spielplan eröffnet.

Die Proud Music Library bietet neben dem Angebot zur individuellen Auftragskomposition und Sound Design kompletter Soundtracks die Möglichkeit aus unseren orchestralen Librarytracks Musik für Game Soundtracks zu lizenzieren. Auch GEMAfrei!

Merken

Weihnachtszeit bei Proud Music!

Auch bei Proud Music feiert man Weihnachten.  Zur Zeit befinden sich himmlische 78 Tracks online. Stille Nacht, Oh Tannenbaum, Leise rieselt der Schnee, u.v.m.. Einfach mal reinhören!

weihnachten.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Artist-Repertoire

Im Kontext von Royalty Free Music bzw. Gemafreier Musik bezeichnet Artist-Repertoire den Gegenbegriff zu instrumentaler Production Music.  Artist-Repertoire wird gerade nicht wie Production Music speziell zum Einsatz in AV-Medien komponiert und produziert.

 

Artist

Quelle: www.istockphoto.com

Der Begriff „Artist Repertoire“ ist hier die Sammelbezeichnung für Repertoire eines Künstlers oder einer Band, das auch verlegerisch ausgewertet wird und z.B. für Online Musik Lizenzierung zur Verfügung stehen kann. Es handelt i.d.R. um Songs mit eigenständigem Charakter. In der Werbung sowie in Filmen setzt man neben Production Music als Scoringalternative vor allem auf die Lizenzierung von Artist Repertoire zur Erzielung intesiver emotionaler Wirkung. Mittlerweile wird Artist-Repertoire auch bei Computergames häufig eingesetzt, so z.B. bei Guitar Hero, oder bei der Grand-Theft-Auto-Serie (GTA). Häufig wird auch parallel für die Werbung lizenziertes Artist Repertoire erneut von Labels ausgewertet, z.B. durch eine begleitende Promokampagne „Der Song aus der xyz Werbung“.

Gemapflichtig oder GEMAgeschützt?

Unter dem Begriff „GEMAgeschützt“ oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.

Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.

Die Musik muß aber nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.

Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht bzw. Sync-Recht bezeichnet, nimmt sie nicht per se wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.

 

 

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

Merken