Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots durch die Senderpauschale abgegolten. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern der austrahlende Sender.
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Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent um den Erwerb der Rechte zur Nutzung beim Verlag kümmern. Diese Rechte werden jedoch nicht von der GEMA wahrgenommen. Hierzu sehr zu empfehlen: Musikurheberrechte und Werbespots in Hörfunk und Fernsehen Informationen für Produzenten von Werbespots