Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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Was versteht man unter GEMAfreier Musik?

Urheber eines Musikstückes – Komponisten – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.

GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Royalty-free Music, der etwas anderes meint. GEMAfreie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als gemafreie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei der SUISA oder der AKM registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass der Komponist den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang für einzelne Werke ausschliessen kann, sondern die sich GEMA die Zuständigkeit für alle seine Werke im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Unser Mediaplayer

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Muß ich bei GEMAfreier Musik Musikfolgebögen ausfüllen?

Da alle Lizenzkosten bei GEMAfreier Musik bereits mit Zahlung der Lizenzgebühr abgegolten sind, entfällt die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, etc..  Sie können, sofern sie der Nutzer sind, jedoch anderweitig z.B. bei TV-Einsatz hierzu verpflichtet sein – auch wenn sie gemafreie Musik verwenden. Hier gilt die sog. GEMA-Vermutung.

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Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder

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Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.

Deutschland: GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“

Link zur GEMA

Österreich: AKM „Autoren, Komponisten, Musikverleger“

Link zur AKM

Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)

UK: MCPS-PRS

MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“

Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.

Link zur PRS

USA: SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“

Link zur SESAC

Link zur ASCAP

Link zur BMI

Kanada: SOCAN „Society of Composers, Authors and Music Publishers“

Link zur SOCAN

Frankreich: SACEM „Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique“

Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)

Link zur TONO

Italien: SIAE „Società Italiani degli Autori ed Editori”

Link zur SIAE

Irland: IMRO “ Irish Music Rights Organisation“

Link zur IMRO

Neuseeland, Australien: APRA „Australasian Performing Right Association “

Link zur APRA – Neuseeland

Link zur APRA – Australien

Polen: ZAIKS „ZwiÄ�zek Autorów i Kompozytorów Scenicznych“ (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)

Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)

Spanien: SGAE „Sociedad General de Autores y Editores“

Link zur SGAE

Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)

Link zur KODA

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Wo finde ich die GEMA-Gebühren online?

Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hält auf Ihrer WEB-Seite jede Menge an Information bereit. Dort erfahren Sie je nach Art und Umfang die entsprechenden Nutzungsgebühren für GEMA-Repertoire.

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Wie ist GEMAfreie Musik von als „royalty free music“ gekennzeichneten Angeboten abzugrenzen?

Alle Tracks zum Download in 16-bit, WAV-Qualität
Die Musiktitel zu den zugehörigen Lizenzen werden in WAV-Qualität bereitgestellt.

Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht mit dem gemafreien Angebot der Proud Music GbR vergleichbar.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Was bedeutet GEMA?

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Bedeutung

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Autoren (Komponisten, Textdichter, Bearbeiter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung von Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Autoren und betreibt das Inkasso bei den Nutzern des GEMA-Repertoires. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt und haben Gegeseitigkeitsabkommen, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Autoren in Deutschland wahrnimmt.

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

 

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Warum muß z.B. bei der Pressung von DVDs ein Musikfolgebogen ausgefüllt werden, obwohl GEMAfreie Musik verwendet wird?

Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.

Wie erkenne ich, ob ein Titel GEMA-frei ist?

Suchfilter
Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

Proud Music hat zwei Arten von Titeln im Verlagsprogramm: Zum einen Titel, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, sog. GEMA-geschützte oder GEMA-pflichtige Titel. Zum anderen gema-freie-Titel, bzw. allgemeiner Titel, die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft geschützt sind, da ihr Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen ist.

Die Unterscheidung zwischen beiden Titelarten wird an vielen Stellen auf der Website gekennzeichnet. In den Suchergebnissen z.B. finden Sie gemafreie Titel in weißer Farbe und gema-geschütztes Repertoire in gelber Farbe. Weiterhin finden Sie zu jedem Titel die Angabe GEMA: Gemafrei oder GEMA: Name der Verwertungsgesellschaft, bei der der Titel registriert ist.

Auch im Lizenzierungsprozess beim Checkout wird auf die Unterscheidung hingewiesen, so daß Sie je nach angestrebter Nutzung ihre Suche entweder auf gemafreie Musik einschränken oder aber aus dem umfangreicheren GEMA-geschützen Repertoire auswählen können.

Sie haben zusätzlich noch die Möglichkeit in den Suchoptionen im Drop-Down-Feld „Verwertungsgesellschaft“ gezielt zwischen beiden Optionen oder beispielsweise direkt nach Titeln aus dem Proud Music Repertoire zu suchen die bei einer spezifischen internationalen Verwertungsgesellschaft, z.B. der italienischen SIAE registriert sind.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

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Was bedeutet royalty-free?

Royalty-free Musik und GEMAfreie Musik sind nicht dasgleiche
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
Bedeutet royalty-free kostenlos?

Royaltyies sind Nutzungsgebühren oder Tantiemen, die je nach Art und Umfang eines Werkes – sei es Bild-, Ton- oder Textwerk – an den Rechteinhaber gezahlt werden. Rechteinhaber sind etweder der Urherber selbst oder ein Verlag. Dabei schliessen die Rechteinhaber sogenannte Wahrnehmungsverträge mit Verwertungsgesellschaften, die – wie ein Inkasso – die Nutzungsgebühren einsammeln.

Royalty-free bedeutet nicht kostenlos. Der Begriff Royalty-Free Music beispielsweise entstand als Gegenbegriff zur komplizierten Einzellizenzierung bei jeder Nutzung, die man unter dem Begriff Needle-Drop-Licence verstand. Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in welche der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat.

Roalty-free beudeutet nicht automatisch gemAfrei

Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch gemafrei. D.h., dass Gebühren für die Nutzung seitens Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen (GEMA-freie Musik). Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Auftragnehmer ist und nicht der Nutzer.

Für alle Musikstücke aus unserem Musikkatalog in der Online-Datenbank für Production Music, die als gemafrei gekennzeichnet sind, fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

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