Die Rockmusik entwickelte sich als eigenes Genre aus dem Rock ’n’ Roll, der seinerseits im wesentlichen der Verbindung der Genres Hillbilly und Blues entsprang. Eine Rockbesetzung besteht aus einer oder mehreren elektrischen oder akustischen Gitarren, einem E-Bass und Schlagzeug. Je nach Spielart wird die Besetzung durch Klavier, Orgel oder Synthesizer, aber auch durch eine Bläsergruppe verstärkt. Im Rock werden die Achtelnoten binär gespielt, im Gegensatz zum Rock ’n’ Roll, wo sie leicht nach hinten verschoben werden (=ternärer Rhythmus bzw. Shuffle). Laut der Zeitschrift Rolling Stone gilt der Titel „(I Can’t Get No) Satisfaction“ (Rolling Stones) als Geburtsstunde des Rock.
In der Proud Music Library befindet sich eine Vielzahl von GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktitel zur Lizenzierung aus dem GenreRock, insbesondere aus den Untergenres Classic Rock, Crossover Rock, Hard Rock, Instrumental Rock, Heavy Metal, Industrial Metal und New Metal.
Definition: Eine Erlaubnis ist eine Genehmigung etwas zu tun, das grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Eine Berufspilotenlizenz wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Nur wer die Lizenz bzw. Erlaubnis hat, darf gewerbsmäßig ein in der Lizenz festgeschriebenes Flugzeug fliegen.
Ein allgemeines Beispiel: Grundsätzlich darf jeder Häuser bauen. Allerdings ist das Bauen von Häusern gesetzlich geregelt, aber nicht generell verboten. Daher braucht man gem. Bauverordnungen und Baugesetzbuch eine (Bau)-Genehmigung. Liegen die Voraussetzungen baurechtlich nicht vor, ist es verboten, also nicht erlaubt ein ins Auge gefasste Bauprojekt zu realisieren. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man allerdings trotzdem bauen (sog. Baudispens). Dies stellt dann aber streng genommen keine Genehmigung dar, sondern eine Erlaubnis.
Bei Musiklizenzen ist es so ähnlich. Die Nutzung eines best. Musiktitels außerhalb des privaten Bereichs setzt grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber voraus, was in der Regel durch eine Lizenz erklärt wird. Kunden, die für ihre Projekte GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library lizenziert haben (also hierdurch eine Genehmigung zur Nutzung erworben haben), dürfen bei Internetportalen wie bspw. youtube.com ihre Projekte einstellen. Dies gilt natürlich auch, wenn Kunden ihre Projekte auf ihrer eigenen Website zum Streamen bereithalten möchten. Die Proud Music GbR erlaubt das. Auch bei kostenloser GEMA-freier Musik aus der Proud Music Library, wird das Nutzungsrecht in einer Lizenz eingeräumt!
Bei GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library ist dies seitens der Proud Music GbR auch erlaubt, jedoch muß der Verwender bzw. User noch entsprechend je nach Art der Nutzung Gebühren für die Nutzung an seine zuständige Verwertungsgesellschaft (Für Deutschland: GEMA) zahlen. Bei TV-Werbespots müssen keine GEMA-Gebühren extra gezahlt werden. Die Kosten tragen die TV-Sender, da diese entweder selbst oder über Branchenverbände unter einen Vertrag fallen, wonach eine jährliche Pauschale die Nutzung von GEMA-Repertoire abdeckt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library beinhaltet ein breites musikalisches Spektrum an Genres. Die Genres sind für die Verwendung/Nutzung in verschiedensten Projekten aus den Bereichen Marketing, Werbung, Film, elektronische Spiele, Hintergrundbeschallung, etc. bestimmt worden.
Die Proud Music Library stellt einen umfangreichen Katalog an GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktiteln für den unmittelbaren Download und für die gleichzeitige Lizenzierung Online bereit. Hierfür sind die in der Online-Datenbank gelisteten Titel bestimmten Genres redaktionell präzise zugeordnet. Dadurch liefert die Musik-Recherche treffgenaue Resultate. Hierfür werden darüber hinaus die Ergebnisse nach Stimmung, Charakter, Tempo, Instrumental, etc. als Suchergebnis ausgegeben.
Nein, einfach die Titel aussuchen, die sie haben wollen, gegebenenfalls eine Playliste oder mehrere anlegen, nach Erwerb einer Lizenz runterladen und selbst auf CD brennen. Es gibt also keine speziell zusammengestellte CDs, die in verkörperter Form vorliegen.
Insg. 17 neue Tracks aus den Genres Filmmusik, World-Ethno und Breakbeats online von den Komponisten André Schröder, Frank Herrlinger und Alexander Talmon.
Sofern Sie nur der Produzent sind und für Ihren Auftraggeber ein Medienprodukt herstellen, spielt es für sie selbst keine Rolle, ob die Musik zum GEMA-Repertoire gehört oder GEMA-frei ist.
Allerdings hat für den späteren Nutzer (sprich: Kunde/Auftraggeber des Produzenten) GEMAfreie Musik den Vorteil einer einfacheren Abrechnung und einfachen Kostenstruktur gegenüber von GEMA-Musik, da dieser mit einer einmaligen Lizenzgebühr die lizenzierten Titel in flexiblem Umfang nutzen kann, ohne ständig neue Musikfolgebögen (sog. cue sheets) ausfüllen zu müssen. Dies kann z.B. bei einer nachträglichen Ausweitung der Nutzung der Fall sein, z.B. ein Produktwerbefilm für den Messeeinsatz wird später auch auf der Firmenhomepage zur Verfügung gestellt. Bei GEMA-Repertoire wäre hiermit eine neue Abrechnung verpflichtend, bei gemafreier Musik die u.a. aus der Proud Music Librarylizenziert werden kann, ist dies bereits in unserer Standard-Lizenz enthalten, was sich natürlich für den Kunden auszahlt.
In Stichworten:
-Nur ein Ansprechpartner für alle Rechte -Bequeme Online-Lizenzierung ohne langwieriges und kostenintensives Rechte-Clearing -Komfortable Online-Suchmaschine mit vielen Recherchehilfen
-Einfache Abwicklung
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Grundsätzlich muß der Nutzer von GEMA-Repertoire GEMA-Gebühren zahlen. Dies gilt auch für die Nutzung von Musik von Autoren, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften wahrgennommen werden. Je nach gewünschter Anwendung kann sich daher für Firmen die Nutzung gemafreier Musik anbieten. Dies gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, von Beschallung, über Telefonwarteschleifen bis hin zu in mehreren Medien eingesetzten oder vervielfältigten Image- oder Produktfilmen. In vielen Fällen hat aber die GEMA mit Verbänden Pauschalverträge geschlossen.
GEMAfreie Musik wird im Hinblick auf die Rechteeinräumung zu Nutzung direkt beim Urheber lizenziert, da dieser keine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt hat. In vielen Fällen ist der Urheber selbst flexibler bei der Tarifgestaltung im Einzelfall, z.B. im Bereich Corporate Media, in dem die GEMA ein komplexes Tarifwerk anbieten kann, da sie die Rechte vieler angeschlossenen Urheber vertritt.
Zusätzlich zum GEMA-Tarif muß bei GEMA-Repertoire außerdem in manchen Fällen das Synchronisationsrecht (auch Werkverbindungsrecht, Filmherstellungsrecht oder einfach nur Verbindungsrecht genannt) z.B. bei Nutzung in Filmen beim zuständigen Verlag eingeholt werden. Wenn gemafreie Musik mit einer Lizenz direkt vom Urheber genutzt wird, entfällt dieser Schritt: außer einer einmaligen Lizenzgebühr entstehen so bei einer lizenzkonformen Nutzung keine weiteren Kosten für Sie.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…