Grundsätzlich muß der Nutzer von GEMA-Repertoire GEMA-Gebühren zahlen. Dies gilt auch für die Nutzung von Musik von Autoren, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften wahrgennommen werden. Je nach gewünschter Anwendung kann sich daher für Firmen die Nutzung gemafreier Musik anbieten. Dies gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, von Beschallung, über Telefonwarteschleifen bis hin zu in mehreren Medien eingesetzten oder vervielfältigten Image- oder Produktfilmen. In vielen Fällen hat aber die GEMA mit Verbänden Pauschalverträge geschlossen.
GEMAfreie Musik wird im Hinblick auf die Rechteeinräumung zu Nutzung direkt beim Urheber lizenziert, da dieser keine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt hat. In vielen Fällen ist der Urheber selbst flexibler bei der Tarifgestaltung im Einzelfall, z.B. im Bereich Corporate Media, in dem die GEMA ein komplexes Tarifwerk anbieten kann, da sie die Rechte vieler angeschlossenen Urheber vertritt.
Zusätzlich zum GEMA-Tarif muß bei GEMA-Repertoire außerdem in manchen Fällen das Synchronisationsrecht (auch Werkverbindungsrecht, Filmherstellungsrecht oder einfach nur Verbindungsrecht genannt) z.B. bei Nutzung in Filmen beim zuständigen Verlag eingeholt werden. Wenn gemafreie Musik mit einer Lizenz direkt vom Urheber genutzt wird, entfällt dieser Schritt: außer einer einmaligen Lizenzgebühr entstehen so bei einer lizenzkonformen Nutzung keine weiteren Kosten für Sie.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…