Wenn ein Musikurheber Werke bei einer Verwertungsgesellschaft anmeldet, wird diesem Werk durch die GEMA eine GEMA Werknr. zugeordnet. Wenn Ihnen die GEMA Werknr. bekannt ist, bitten wir Sie, diese auch (z.B. per Zwischenablage aus unseren Lizenzdokumenten) in den Musikfolgebogen zu übernehmen, da dies Verwechslungen aufgrund von Namensgleichheiten bei Werktitel oder Urheberangaben vermeiden hilft.
Jede Verwertungsgesellschaft vergibt ihre eigenen Werknummern. Inhaltlich verwandt mit der GEMA-Werknr., jedoch unabhängig von dieser vergeben, werden ISWC (International Standard Work Code) für Werke und ISRC (International Standard Recording Code) zur weltweit einheitlichen Bezeichnung einer konkreten Aufnahme eines Werks.