Was ist lizenzfreie Musik?

„Lizenzfreie“ Musik

Der Musikkatalog unserer Production Music Library enthält weit über 30.000 Musiktitel – alles Royalty-free Music. Dort verwenden wir aber niemals den Begriff lizenzfrei. Das hat ernsthafte Gründe: Der Begriff lizenzfrei bzw. das oft im gleichen Zusammenhang gebrauchte „rechtefrei“ oder „copyright free“, ist inhaltlich mißverständlich. „Lizenzfreiheit“ als Konzept kommt ursprünglich aus der Archivfotografie und bezeichnet dort i.d.R. relativ weit gefaßte Nutzungslizenzen,bis hin zu einmaligen pauschalen Lizenzgebühren. Im Musikbereich taucht der Begriff „Lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich häufig synonym zur GEMA-Freiheit auf, was jedoch inhaltlich nicht korrekt ist.

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für „lizenzfreie“ Musik in der Proud Music Library

 

Lizenzfrei gleich sinnfrei?

„Rechtefreiheit“ und somit „Lizenzfreiheit“ ist per Definition nicht möglich, da Urheberrechte durch Schaffung des Werkes entstehen und unveräußerlich sind. Es empfiehlt sich also den umgangssprachlichen Begriff „Rechtefreiheit“ nicht anzuwenden. Man sollte auch nicht von „lizenzfreie Musik“ sprechen (sondern allenfalls von lizenzgebührenfreier Musik). Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist allenfalls dann lizenzfrei, mithin rechtefrei, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist, § 64 UrhG (Siehe § 65 UrhG bei mehreren Urhebern).

Der Gegenbegriff zu „lizenzfrei“ ist die Anwendung sehr kleinteiliger Lizenzen bei denen jede einzelne Verwertungsart getrennt lizenziert wird. Im Musikbereich verdeutlicht dies der bildhafte amerikanische Begriff Needle-Drop-License: bei jedem Abspielen einer Schallplatte (=> Aufsetzen des Tonarms) wird eine Lizenzgebühr fällig. „Lizenzpflichtige“ Musik differenziert demnach nach Verbreitungsgebiet, Art und Umfang des Einsatzes, zeitlicher Dauer, etc..

Zusammengefaßt: Wer umgangssprachlich „lizenzfreie Musik“ sucht, möchte eine einmalige Lizenzgebühr für umfassende Nutzungsmöglichkeiten zahlen.

Die Proud Music Library trägt diesem Konzept durch weitgefaßte Lizenzen wie unsere Standard-Lizenz Rechnung. „Lizenzfreie Musik“ oder „rechtefreie Musik“ im juristischen Sinne sind unsere Titel natürlich nicht – auch nicht die GEMA-freie Musik – und das ist gut so: Sie erhalten bei der Lizenzierung eine Lizenz mit den nötigen Rechten zur Nutzung! Egal ob Sie Musik für Werbefilme, Imagefilme, TV-Ads oder In-Stream-Werbung brauchen, für alle Anwendungen haben wir die passende Lizenz. Unser Musikkatalog ist auch gut sortiert, so dass sie relativ schnell Musik für Ihre Projektvertonung finden.

Musik rechtsssicher lizenzieren

Der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB regelt die Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer der Lizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Musiktitel geschieht durch eine Lizenzierung, verkörpert in einem Lizenzdokument, dass die Nutzungsbedingungen regelt.

Der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch von gema-freier Musik erfolgt nach § 398 BGB (Abtretung). Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets die Aufgabe zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für seine Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? Übersicht von Proud Music

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Rund 11.500 Tracks zur Direktlizenzierung online!

Die Proud Music Library hat zu Beginn des Jahres 2010 die 10.000-Marke überschritten und seitdem um weitere 1.500 neue Tracks zugenommen. Mittlerweile befinden sich neben insgesamt rund 11.500 Tracks zudem 4.269 GEMAfreie Titel in der Library. Die aktuell am beliebstesten Tracks kann man über den „Hot Tracks“-Button abfragen. Die Lizenzierung ist einfach: 1. Einen Titel aussuchen, 2. die passende Lizenz auswählen, 3. zur Kasse gehen. Für weitergehende Nutzungsarten, die von den standardisierten Lizenzmodellen nicht erfasst sind, einfach eine Lizenzanfrage an [email protected] stellen oder anrufen: +49 (0)6132-4308830.

proud-music-logo
Proud Music Library

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Können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie Werbung und FIlm

Gemäß § 31 Abs. 1UrhG (Urheberrechtsgesetz) können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden, nämlich dann, wenn das sog. ausschließliche Recht zur Nutzung eingeräumt wird. Dies kann zeitlich/räumlich beschränkt oder unbeschränkt gelten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musiktitel aus der Proud Music Library können auch exklusiv erfolgen. Dies hängt jedoch vom gewünschten Titel ab und muß im Einzelfall geprüft werden. Einfach in Verbindung setzen: +49 (0)6132 43 088 30

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder

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Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.

Deutschland: GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“

Link zur GEMA

Österreich: AKM „Autoren, Komponisten, Musikverleger“

Link zur AKM

Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)

UK: MCPS-PRS

MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“

Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.

Link zur PRS

USA: SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“

Link zur SESAC

Link zur ASCAP

Link zur BMI

Kanada: SOCAN „Society of Composers, Authors and Music Publishers“

Link zur SOCAN

Frankreich: SACEM „Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique“

Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)

Link zur TONO

Italien: SIAE „Società Italiani degli Autori ed Editori”

Link zur SIAE

Irland: IMRO “ Irish Music Rights Organisation“

Link zur IMRO

Neuseeland, Australien: APRA „Australasian Performing Right Association “

Link zur APRA – Neuseeland

Link zur APRA – Australien

Polen: ZAIKS „ZwiÄ�zek Autorów i Kompozytorów Scenicznych“ (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)

Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)

Spanien: SGAE „Sociedad General de Autores y Editores“

Link zur SGAE

Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)

Link zur KODA

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Die Nutzung fremder Fotografien im Internet

Das Einbetten von fremden Fotografien in eine eigene Arbeit (z.B. Homepage, Blogbeitrag, etc.) ist in der Regel nur gestattet, wenn man die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers (Verlag) hat.

Beispiel: Das Copyright-Zeichen oben haben wir bei www.istockphoto.com lizenziert. Für einen best. Betrag haben wir die Rechte zur Nutzung erworben. Das gilt für alle Bilder oder graphische Komponenten auf unseren Seiten, sofern wir sie nicht selbst hergestellt haben. z.B. unser Logo:

Ausnahmen hiervon bilden sog. Creative Commons Lizenzen. Hier definieren Urheber Art und Umfang der erlaubten Nutzung im Vorfeld, wonach je nach CC-Lizenz vom Verwender (Nutzer) bestimmte Vorgaben bei Verwendung eingehalten werden müssen. Beispiel: „BY“-Lizenzen verpflichten zur Angabe des Urhebers.
Näheres hierzu im Videoblogbeitrag vom elektrischen Reporter Mario Sixtus.

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1200 Musiktitel des Soundiva-Verlages (Italien) online!

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Quelle: www.istockphoto.com

Rund 50 Gigabyte Musik bzw. Songmaterial von über 50 Italienischen Komponisten jetzt komplett zur Lizenzierung in der Proud Music Library online. Einige dieser erstklassigen Tracks sind auch durch die musikalisch regionalen Eigenheiten Italiens geprägt. So finden sich neben klassischen Italo-Pop-Nummern auch mal eine temperamentvolle Tarantella Marzanese wieder.

18 neue gemafreie Musiktitel in der Online-Datenbank zur Lizenzierung freigegeben.

Es sind 18 neue Musiktitel (alle gemafrei) in der Online-Datenbank zur Lizenzierung der Komponisten und Produzenten Reinhold Pöhnl , Claus Zimborski, Daniel Altena und Manuel Kempter freigegeben.

Production Music aus der Proud Music Library
Production Music aus der Proud Music Library

 

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