Ja. Die Standard-Lizenz ist an die Nutzung gebunden. Bei der Nutzung differenzieren wir – mit Ausnahme der Begrenzung der Auflagenhöhe von 1.000 Kopien – nicht nach dem Umfang, sondern nach der Art der Nutzung. D.h. wird die Musik in einer Unternehmensdarstellung (Imagefilm) eingesetzt, spielt es keine Rolle, ob der Film auf einer Messe läuft oder im Internet, sei es auf der eigenen Website oder Drittseiten wie etwa Youtube, Vimeo oder Facebook, zum Streaming angeboten wird. Es macht allerdings dann einen Unterschied, wenn der Film zu werblichen Zwecken eingesetzt wird.
Werblich heißt in diesem Kontext „zur Förderung des Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung)“. Eine Unternehmensdarstellung hat allerdings in der Regel nicht den Absatz eines Produktes im Auge, sondern dient der Verbesserung des Images eines Unternehmens. Dass im Kontext des Filmes auch Produkte des Unternehmens vorgestellt werden oder sogar Ausschnitte aus Werbefilmen gezeigt werden könnten, liegt auf der Hand. Allerdings ist der Film nicht der werblichen Nutzung gewidmet, wie bspw. ein TV-Spot. Eine Ausnahme bilden sog. Imagespots. Ein Imagespot ist ein Imagefilm im Stile eines Werbespots, der primär der Stärkung einer Marke an sich dient. Vordergrund des Imagespots ist nicht das Unternehmen selbst, sondern es wird durch den Film/Spot die Marke positiv emotional aufgeladen. Über die Aufladung können dann Produkte des Unternehmens besser beworben werden, da die Marke schon ein positives Image vermittelt. Letztlich ist entscheidend wer der Adressat des Filmes sein soll. Handelt es sich hierbei um potentielle Kunden, dann ist der Film immer werblich.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…