Musikfolgebogen bezeichnen von der GEMA oder allgemein von Verwertungsgesellschaften herausgegebene Formulare, in die Musiknutzer Angaben über die genutzen Musikwerke eintragen müssen. Im englischen Sprachraum wird ein Musikfolgebogen mit dem aus der Filmbranche stammenden Begriff Cue Sheet bezeichnet. In den Musikfolgebogen werden Name des Titels und Angaben zu Komponist und Textdichter gemacht, sowie, falls bekannt die GEMA-Werknummer und im Filmbereich Zeitangaben.
Bei der Lizenzierung von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library erhalten Sie diese Angaben in unserem Lizenzfreigabe-Dokumenten, und können diese per Zwischenablage problemlos in das Musikfolgebogen-PDF der GEMA übernehmen.
Aufgrund der sogenannten GEMA-Vermutung muß auch bei der Nutzung von GEMAfreien Musiktiteln ein GEMA Musikfolgebogen ausgefüllt und eingesendet werden – nach Prüfung wird die GEMA jedoch keine Lizenzgebühren berechnen.
Der Musikfolgebogen wird meist von der produzierenden bzw. ausführenden Agentur ausgefüllt, die Lizenzgebühr trägt jedoch in der Regel der Nutzer der Musik. Bei Einsatz von GEMA-Repertoire z.B. in öffentlich-rechtlichen TV- und Rundfunksendern fallen keine weiteren GEMA-Gebühren an, da diese i.d.R. einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben und bereits eine jährliche pauschale Lizenzabgabe an die GEMA bzw. an eine Verwertungsgesellschaft zahlen.