Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hält auf Ihrer WEB-Seite jede Menge an Information bereit. Dort erfahren Sie je nach Art und Umfang die entsprechenden Nutzungsgebühren für GEMA-Repertoire.
Schlagwort: Nutzung
Online-Lizenzierung von Musik
Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.
Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen.
Genehmigung
Eine Genehmigung ist eine Erklärung des Einverständnisses (Zustimmung). Wer bspw. die Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library kauft, erwirbt erst nach Entrichtung der Lizenzgebühr die Genehmigung den Titel auch zu nutzen. Diese Zustimmung wird durch ein auf den Nutzer und seines Nutzungszweckes ausgestelltes (Inhaber)-Zertifikat (oder auch Freigabedokument) bestätigt. Nur wer in diesem Dokument als Inhaber mit Name/Firma und Adresse erscheint, darf den Musiktitel gemäß seiner durch die Begleichung der Lizenzgebühr erworbenen Lizenz auch nutzen. Ansonsten ist es nicht erlaubt.
Die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library ohne Lizenz ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns oder auch Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen (Vergl. §§ 97 f. UrhG). Insbesondere kann gemäß § 98 UrhG bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, unterbunden werden (näheres hierzu auf Wikipedia).
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Tipp: Gesetze im Internet, eine Seite des Bundesministeriums für Justiz
WICHTIG: Auch bei kostenloser Nutzung eines GEMA-freien Musikstückes, braucht man eine Lizenz.