Ist die Nutzung von Videoaufnahmen eines Ex-Arbeitnehmers in einem Imagefilm erlaubt?

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Uns beschäftigen durchaus auch Themen, die wiederum unsere Kunden beschäftigen. So tauchte vor einiger Zeit die Frage auf, ob es erlaubt ist, Videoaufnahmen von Ex-Mitarbeitern in einem Imagefilm zu verwenden, auch wenn die abgebildete Person eben nicht mehr für das Unternehmen tätig ist. Hierzu gibt es nun ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13).

Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen gem. § 22 Kunsturhebergesetz nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung veröffentlicht werden. Wird eine uneingeschränkte Einwilligung seitens eines Arbeitnehmers erteilt, sein Bildnis zu verwenden, erlischt die Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, da ja uneingeschränkt. Wird die Einwilligung widerrufen, ist der Wideruf zu zulässig, wenn ein plausibler Grund für die Nicht-Verwendung des Bildnisses vorliegt. Hier gibt einige Fallgruppen hierzu.

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