Eine Lizenz ist eine Erlaubnis etwas zu Nutzen und/oder etwas zu dürfen.
Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen. Die Eintrittskarte verköpert das Recht.
Bei einer Nutzungslizenz wird dem Erwerber das Recht eingeräumt bspw. eine Musik zu nutzen – im Gegensatz zur reinen Überlassung, wo Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch) ausgeschlossen sind.
Nutzungslizenzen sind in der Regel an Bedingungen geknüpft. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen nicht für werbliche Projekte nutzen. Hierfür sind andere Lizenzen einschlägig. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum werblichen Einsatz in Spots (für TV, Radio und Kino). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…