Auftragsproduktion durch Proud Music

Die Auftragsproduktion

Die Proud Music Library verfügt zwar über einen Katalog von mehreren zehntausend fertig produzierten Musiktitel, doch hin und wieder ist die Vorstellung der Kunden so speziell, dass wir auch Auftragsproduktionen durchführen. In der Regel wird zugleich vom Besteller auch eine Auftragskomposition beauftragt.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Briefing

Hier wird nach einem Workshop mit dem Besteller bzw. Kunde so exakt wie möglich ein Layout erarbeitet und schriftlich fixiert (Briefing). Dabei geht es um die Besetzung eines Ensembles oder um die Frage, ob eine reine elektronische Produktion mit Soundlibraries alternativ in Frage kommt. Je nach Anforderung muß ein größeres Studio angemietet werden.

Ausgewählte Referenzen der Proud Music Library

Die Vorproduktion

Ein Layout ist zunächst eine Vor-Produktion der Toneinspielung, um sich ein Bild über Art und Umfang der Hauptproduktion zu machen. Hierbei werden insbesondere Tempo, Länge und vor allem die Instrumentierung abgeklärt. Dabei wird bereits ein Arrangement erarbeitet, damit bei der spätere Hauptproduktion der Entwicklungsprozess nicht ausgebremst wird.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Die Hauptproduktion

Die Hauptproduktion soll von der künstlerischen Arbeit geprägt sein, wonach die Tonaufnahmen hier im Vordergrund stehen, d.h. am Arrangement sollte in diesem Prozess keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden, sondern klar die Richtung der Produktion vorgeben. Studiozeit kostet Geld und die ausübenden Musiker*innen auch. Etwaiges „herumdoktern“ am Arrangement behindert die eigentliche Produktion, was mitunter sehr kostenintensiv sein kann.


Die Abnahme

Nach Fertigstellung der Hauptproduktion wird die Auftragsproduktion dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. In der Regel gibt es kaum Nachbesserungen, sofern bereits in Planung alles hinreichend festgehalten wurde. Da es sich bei einer Auftragsproduktion um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handelt, gehört die Abnahme des Werkes zur Hauptleistungspflicht des Werkbestellers. Nach § 640 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.


Die Rechteeinräumung

Eine Auftragsproduktion ist nichts wert, wenn der Besteller nicht die notwendigen Rechte zur Nutzung eingeräumt wird. Diese Rechte nennt man Verwertungsrechte, die bei einer Auftragsproduktion in der Regel exklusiv – also ausschließlich – eingeräumt werden. Im Urhebergesetz (UrhG) sind diese Rechte abschließend aufgelistet:

§ 16 Vervielfältigungsrecht

§ 17 Verbreitungsrecht

§ 18 Ausstellungsrecht

§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 20 Senderecht

§ 20a Europäische Satellitensendung

§ 20b Kabelweitersendung

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

Gemafreie Musik kaufen

Bedeutung: Gemafreie Musik kaufen

Wenn man „Gemafreie Musik kaufen“ erklären will, muß man erstmal die Begriffe richtig einordnen. Musik als solche kann man nicht kaufen. Klar, wer bei amazon, apple und Co. sich Musik herunterlädt, gewinnt den Eindruck, dass Musik gekauft wurde. Allerdings handelt es sich hierbei um einen sogenannten Überlassungskauf, der nach §§ 433, 453 BGB ein Rechtskauf ist. Man erwirbt über § 398 BGB das Recht die „gekaufte“ Musik herunterzuladen, zu speichern und anzuhören. Man kauft also ein Recht und nicht die Musik.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Der (Rechts-)Kaufvertrag bei gemafreier Musik

Man muß sich das so vorstellen: Der Kaufvertrag ist der Rechtsgrund für die Rechtseinräumung, Er bestimmt lediglich, dass der Käufer vorliegend einen Anspruch gem. §§433, 453 BGB auf Rechtseinräumung nch § 398 BGB an einem gemafreien Musiktitel hat, während der Verkäufer einen Anspruch auf Übereignung des Kaufpreisess nach § 929 BGB hat. Juristisch wird dieser Kaufvertrag auch als das Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, weil die Vertragsparteien sich zu etwas verpflichten. Verpflichten heisst in diesem Usammenhang, dass sie sich nach Vertragsschluss Käufer und Verkäufer etwas schulden.

Die Rechtseinräumung

Die Rechtseinräumung ist gewissermaßen der Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts. Hier wird das vertraglich Vereinbarte vollzogen bzw. abgewickelt. D.h. der Käufer erhält ein Recht die gemafreie Musik sich anzuhören und der Verkäufer erhält den Kaufpreis bzw. die Lizenzgebühr. Das Recht die gemafreie Musik sich anzuhören wird durch eine Lizenz dokumentiert. Die Lizenz stellt die Erlaubnis dar, nun die gemafreie Musik nach Download und speichern, anzuhören.

Der Überlassungskaufvertrag

In den Lizenzbestimmungen bei Überlassungskaufverträgen liest man nämlich immer den Passus „kein Verleih, keine Vermietung, Keine Vervielfältung und öffentliche Aufführung gestattet„. Damit ist geklärt, dass lediglich das Recht eingeräumt wurde, die gemafreie Musik anzuhören – also privat zu nutzen. Private Nutzung bedeutet schlicht keine öffentliche Nutzung. Wer z.B. eine gemafreie Musikaufnahme nimmt und in einem Video einsetzt, dass dann bei Youtube, Vimeo, Facebook, usw.  hochgeladen wird, veröffentlicht dieses Video, sobald das Anschauen des Videos online möglich wird. Dann handelt es sich sogar um eine weltweite Veröffentlichung. Eine private Nutzung von gemafreier Musik bei Youtube gibt es also nicht, sofern das Video öffentlich zugänglich ist.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Gemafreie Musik „kaufen“ für gewerbliche Nutzung

Auch hier gilt zunächst, dass man Musik nicht kaufen kann, sondern es sich um einen (Rechts-)Kaufvertrag (§§ 433, 453 BGB) handelt. Anders als beim Überlassunskaufvertrag, wo man die gemafreie Musikaufnahme lediglich privat anhören darf, werden bei gewerblicher Nutzung weitere Rechte eingeräumt. Wer beispielsweise eine gemafreie Musik für einen Image- oder Industriefilm, Werbefilm, etc. nutzen möchte, braucht neben dem Veröffentlichungsrecht auch das Herstellungsrecht. Das Herstellungsrecht ist das Recht zwei Werke zusammenzuführen, um dadurch eines neues Werk herzustellen. Der Film ist ein Werk, die Tonaufnahme ist ein Werk. Beide werden zu einem neuen Werk zusammengeführt, indem die Musik im Film eingebaut wird. Wir bezeichnen dieses Recht in Kunden- oder Beratungsgesprächen gerne als Werkverbindungsrecht. Im Englischen spricht man vom Right of Syncronisation oder kurz Sync-right.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Vervielfältigungsrecht kaufen

In der Proud Music Library gibt es zudem noch weitere Rechte, die je nach Nutzungsart eingeräumt werden. Bei der Lizenz „Standard“ kauft man das Recht der Vervielfältigung pauschal für 1000 Kopien oder Einheiten gleich mit. Wen man eine höhere Auflage braucht, kann die Reproduktion5k (5000 Einheiten) oder die Reproduction10k (10.000 Einheiten) zur Nutzung einer gemafreien Musik kaufen. Höhere Auflagen sind auch möglich.

Tipps, wie man richtig sucht!

Gemafreie Musik für Beschallung von Gewerbeflächen

Ob Hotellobby, Supermarkt, Sportstätten oder Flughäfen überall werden Gewerbeflächen mit Hintergrundmusik beschallt. Wir sprechen gerne von einer „Klangtapete“. Hierfür braucht man kein Herstellungsrecht kaufen, weil ja keine Werke zu einem neuen Werk zusammengeführt werden. Die Proud Music Library bietet für die Beschallung von Gewerbefächen die Lizenz „Beschallung“ zum Kauf an. Hier wird das Recht der öffentlichen Wiedergabe an gemafreier Musik eingeräumt.

Fazit

  • gemafreie Musik kann man nicht kaufen, man erwirbt ein Nutzungsrecht
  • Gewerbliche Nutzung von gemafreier Musik umfasst auch das Herstellungsrecht
  • Bei Beschallung mit gemafreier Musik wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt
  • Der Rechtskaufvertrag stellt sich als Rechtsgrund dar, der dem Käufer den Anspruch auf Rechteeinräumung und dem Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreis gewährt
  • Private Nutzung bedeutet nicht-öffentliche Nutzung

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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