Erhalte ich ein Freigabedokument?

Ja. Sie erhalten zu jedem Musiktitel eine Nutzungslizenz mit Angabe des Komponisten bzw. Rechteinhabers und Nutzungsrahmens. Somit können Sie Dritten gegenüber die Berechtigung nachweisen, dass sie berechtigt sind die Musik aus der Proud Music Library zu nutzen. Die Freigabe ist aber nur gültig, wenn die Lizenzgebühr bezahlt wurde. Dies  gilt auch für GEMAfreie Musik!

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

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Die Nutzung fremder Fotografien im Internet

Das Einbetten von fremden Fotografien in eine eigene Arbeit (z.B. Homepage, Blogbeitrag, etc.) ist in der Regel nur gestattet, wenn man die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers (Verlag) hat.

Beispiel: Das Copyright-Zeichen oben haben wir bei www.istockphoto.com lizenziert. Für einen best. Betrag haben wir die Rechte zur Nutzung erworben. Das gilt für alle Bilder oder graphische Komponenten auf unseren Seiten, sofern wir sie nicht selbst hergestellt haben. z.B. unser Logo:

Ausnahmen hiervon bilden sog. Creative Commons Lizenzen. Hier definieren Urheber Art und Umfang der erlaubten Nutzung im Vorfeld, wonach je nach CC-Lizenz vom Verwender (Nutzer) bestimmte Vorgaben bei Verwendung eingehalten werden müssen. Beispiel: „BY“-Lizenzen verpflichten zur Angabe des Urhebers.
Näheres hierzu im Videoblogbeitrag vom elektrischen Reporter Mario Sixtus.

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Online-Lizenzierung von Musik

Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.

Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet  (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen.

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Werkverbindungsrecht

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Quelle: www.istockphoto.com

Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.