Welche Musik ist gemafrei?

So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.

Was ist gemafreie Musik?

Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:

1. Das (Noten-)Werk

Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.

2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik

Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.

3. Gemafreie Musik als mp3-File

Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.

Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30

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Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme
Der große Irrtum

Schon mal gehört? „Gemafreie Musik ist kostenlose Musik!“. Falsch!

Der Begriff GEMA-freie Musik bezieht sich a) auf die Nicht-Mitgliedschaft der Autoren eines musikalischen Werkes in einer Verwertungsgesellschaft und b) auf die Gemeinfreiheit eines Werkes durch Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers.

Urheber eines Musikstückes – Autoren (Komponisten, Texter, Bearbeiter) – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft, wie z.B. in Deutschland der GEMA abschließen wollen oder ihre Rechte selbst wahrnehmen. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Autoren sog. Tantiemen bei den Nutzern ihrer Musik einfordert und an sie ausschüttet,  im Grunde wie ein Inkasso-Unternehmen agiert.

Der Begriff

GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Autoren, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. GEMA-freie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als GEMA-freie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass die Autoren den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang nicht für einzelne Werke ausschliessen können, sondern sich die GEMA die Zuständigkeit für alle ihre Werke oder Werkbeteiligungen im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt. Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen haben, können also nicht einzelne Titel als GEMA-freie Musik deklarieren – auch nicht unter einem Pseudonym (!). Beides wäre ein Verstoß gegen die jeweiligen Klauseln im Wahrnehmungsvertrag.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets umsichtig, mit welchen Komponisten, Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat Proud Music auch die Abteilung Legal Affairs mit einem Juristen besetzt, der sich um das Vertragsmanagement kümmert. Das gilt für Nutzungsverträge mit Kunden, wie auch mit den Verträgen, die mit Verlagen und Autoren geschlossen werden. Daher kann Proud Music auch umfassend Fragen zu lizenzrechtlichen Sachverhalten beantworten.

Ist GEMA-freie Musik etwa lizenzfreie Musik?

Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird mißverständlich verwendet. Lizenzfrei heißt, dass für die Nutzung keine Erlaubnis eingeholt werden muß. Bei geistigem Eigentum ist das dann der Fall, wenn das Bild, die Komposition oder der Text gemeinfrei geworden ist. Die Gemeinfreiheit tritt ein, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Bei mehreren Urhebern tritt die Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des zuletzt gestorbenen Miturhebers ein (§ 65 UrhG). Dann ist übrigens das Werk per se GEMA-frei geworden. Wenn also die Schutzfrist abgelaufen ist, dann ist die Nutzung des Werkes lizenzfrei. Vorsicht bei Toneinspielungen von gemeinfrei gewordenen Werken! Hier ist natürlich das Leistungsschutzrecht des Produzenten oder des Verlags an der Toneinspielung zu beachten. Die Schutzfrist läuft hier nach 70 Jahren nach Veröffentlichung ab. Hierbei handelt es sich auch nicht um lizezfreie Musik.

Oftmals wird lizenzfreie Musik angepriesen. Damit ist gemeint, dass für die Nutzung keine Gebühren gezahlt werden müssen. Man zahlt einmalig eine Lizenzgebühr oder läßt sich das Nutzungsrecht kostenlos einräumen. Dann aber fällt für die Nutzung bspw. keine GEMA-Gebühren an, wie z.B. bei GEMA-freier Musik. Streng genommen müßte man den Begriff lizenzgebührenfreie Musik eingeführen. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist also in der Art und Weise wie er verwendet wird kein juristischer Begriff, sondern eine Erfindung des Marketings.

D.h. lizenzfreie Musik kann GEMA-freie Musik sein, aber nicht umgekehrt, da es GEMA-freie Komponisten gibt, die ihre Rechte selbst wahrnehmen. Deren Musik ist aber nicht lizenzfrei, weil ja eben für die Nutzung nach wie vor ein Recht bzw. eine Lizenz eigekauft werden muß. Wer also davon ausgeht, dass GEMA-freie Musik kostenlose oder lizenzfreie Musik ist und derart benutzt, dass er die Musik bspw. in einem Film einsetzt und de dann auf bspw. Youtube veröffentlicht, begeht eine Rechtsverleetzung, sofern er sich die Rechte zur Nutzung nicht vom Rechteinhaber hat einräumen lassen. Übrigens, veröffentlichen heißt, das man ewas einem unbestimmten Personenkreis widmet. „Private“ Videos auf Youtube gibt allenfalls dann, wenn sie nicht sichtbar sind. Allerdings ist m.M. auch ein passwordgeschütztes Video veröffentlicht, weil jeder, der das PW kennt, das Video sehen kann. Das Geneteil von „pribat“ ist „öffentlich“. „Privat“ heißt also immer „in den eigenen vier Wänden“.

 

 

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Was bedeutet GEMA-freie Musik?

Überblick:

GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz

a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder

b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.

In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.

GEMA-freie Musik jetzt finden und für gewerbliche Projekte lizenzieren:

 

Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?

Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.

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Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?

GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er

a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND

b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!

Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den

a) Aussteller,

b) den Nutzungsberechtigten,

c) den Ort und

d) das Datum

e) die Autoren

der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.

 

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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music aus der Proud Music Library
Proud Music Library – The Production Music Library (GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, online lizenzierbar, inkusive Direkt-Download, seit 2003)

GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.

Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?

Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist

Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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