Der Musikkatalog unserer Production Music Library enthält weit über 30.000 Musiktitel – alles Royalty-free Music. Dort verwenden wir aber niemals den Begriff lizenzfrei. Das hat ernsthafte Gründe: Der Begriff lizenzfrei bzw. das oft im gleichen Zusammenhang gebrauchte „rechtefrei“ oder „copyright free“, ist inhaltlich mißverständlich. „Lizenzfreiheit“ als Konzept kommt ursprünglich aus der Archivfotografie und bezeichnet dort i.d.R. relativ weit gefaßte Nutzungslizenzen,bis hin zu einmaligen pauschalen Lizenzgebühren. Im Musikbereich taucht der Begriff „Lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich häufig synonym zur GEMA-Freiheit auf, was jedoch inhaltlich nicht korrekt ist.
Lizenzfrei gleich sinnfrei?
„Rechtefreiheit“ und somit „Lizenzfreiheit“ ist per Definition nicht möglich, da Urheberrechte durch Schaffung des Werkes entstehen und unveräußerlich sind. Es empfiehlt sich also den umgangssprachlichen Begriff „Rechtefreiheit“ nicht anzuwenden. Man sollte auch nicht von „lizenzfreie Musik“ sprechen (sondern allenfalls von lizenzgebührenfreier Musik). Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist allenfalls dann lizenzfrei, mithin rechtefrei, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist, § 64 UrhG (Siehe § 65 UrhG bei mehreren Urhebern).
Der Gegenbegriff zu „lizenzfrei“ ist die Anwendung sehr kleinteiliger Lizenzen bei denen jede einzelne Verwertungsart getrennt lizenziert wird. Im Musikbereich verdeutlicht dies der bildhafte amerikanische Begriff Needle-Drop-License: bei jedem Abspielen einer Schallplatte (=> Aufsetzen des Tonarms) wird eine Lizenzgebühr fällig. „Lizenzpflichtige“ Musik differenziert demnach nach Verbreitungsgebiet, Art und Umfang des Einsatzes, zeitlicher Dauer, etc..
Zusammengefaßt: Wer umgangssprachlich „lizenzfreie Musik“ sucht, möchte eine einmalige Lizenzgebühr für umfassende Nutzungsmöglichkeiten zahlen.
Die Proud Music Library trägt diesem Konzept durch weitgefaßte Lizenzen wie unsere Standard-Lizenz Rechnung. „Lizenzfreie Musik“ oder „rechtefreie Musik“ im juristischen Sinne sind unsere Titel natürlich nicht – auch nicht die GEMA-freie Musik – und das ist gut so: Sie erhalten bei der Lizenzierung eine Lizenz mit den nötigen Rechten zur Nutzung! Egal ob Sie Musik für Werbefilme, Imagefilme, TV-Ads oder In-Stream-Werbung brauchen, für alle Anwendungen haben wir die passende Lizenz. Unser Musikkatalog ist auch gut sortiert, so dass sie relativ schnell Musik für Ihre Projektvertonung finden.
Musik rechtsssicher lizenzieren
Der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB regelt die Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer der Lizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Musiktitel geschieht durch eine Lizenzierung, verkörpert in einem Lizenzdokument, dass die Nutzungsbedingungen regelt.
Der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch von gema-freier Musik erfolgt nach § 398 BGB (Abtretung). Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets die Aufgabe zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für seine Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Jeder – egal ob Amateur oder als Profi – der Musik für ein mediales Projekt benötigt, kommt unweigerlich mit dem Begriff „Royalty-free Music“ in Berührung. Zunächst klingt es so, als sei das Musik, für die man keine Royalties bzw. Gebühren oder Tantiemen zu zahlen hat, weil ja „free“. Royalties sind doch sowas wie Tantiemen, also tantiemen-freie Musik eben. Und wenn schon „free“, dann ja auch „rechtefrei“ oder noch schlimmer „lizenzfrei“. Na ja, hin und wieder höre Ich (noch), dass das ja „free Music“ sei, also freie Musik :-). Das Wörtchen „Royalty“ mal kurz und dezent übersehen, was? „Die liegt halt irgendwie so rum“ und Google macht ja munter Vorschläge wie z.B. „royalty free for free“ 😀 in der Autovervollständigung bei Eingabe des Begriffs in den Suchschlitz. So wie ja auch immer automatisch einem „gemafreie musik kostenlos“ als Autovervollständigung angeboten wird, sobald man nur „gemafreie“ eingibt. Einfach mal ausprobieren! Also, aaaaalles kostenlos und am Besten noch „copyright free music rechtsicher“, bla, bla, bla. Kurz: So wie man sich eine Blume pfückt, pflückt man sich „Royalty free Music“. Ich versuche mich mal an dem Thema. Fangen wir an….
Bedeutet royalty-free rechtefrei?
Rechtefrei ist ein Werk dann, wenn es gemeinfrei ist. Das habe nicht ich mir einfallen lassen, das steht so im Gesetz. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgelaufen ist. Dann ist die Nutzung des Werkes logischweise auch lizenzfrei. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis. Und wenn etwas lizenzfrei geworden ist, brauche Ich niemanden mehr um Erlaubnis fragen. Nicht zu verwechseln mit „free license“. Aber das ist ein anderes Thema. Allerdings betrifft dann die Lizenzfreiheit NUR das Werk SELBST und NICHT die Toneinspielung! Warum so aufgeregt? Na hier: An der Toneinspielung bzw. Tonaufnahme entstehen Leistungsschutzrechte, die selbst eine Schutzfrist ab Veröffentlichung von 70 Jahren haben. Wer also einen Musiktitel nutzen möchte, der nicht gemeinfrei, mithin lizenzfrei oder rechtefrei ist, braucht das Recht hierzu. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber, d.h. entweder vom Autor (oder bei mehreren die Autoren) selbst oder von einem Dritten (z.B. Verlag), den der Autor beauftragt hat, anderen gegenüber für ihn Rechte an seinen Musiktitel einzuräumen – kurz bestimmte Rechte oder auch alle Rechte für ihn wahrzunehmen.Übrigens: Nur weil jemand behauptet, er hätte Rechte an einem Werk, die er Euch einräumen kann, heisst das noch lange nicht, dass ihr darauf vertrauen könnt. Gutgläubiger Erwerb von Rechten bzw. Forderungen ist nämlich ausgeschlossen. Daher immer genau hinschauen von wem ihr Euch Rechte einräumen lässt!
Der Markt für Royalty-free Music
Damit ein potentieller Musiknutzer die Lizenzgebühren für bestimmte Verwendungszwecke bei Musiktiteln (Werbefilm, In-Stream-Ads, Imagefilm, usw.) nicht jedesmal einzeln mit dem Autor oder seinem Verlag verhandeln muß, etwickelte sich der Markt für Royalty-free Music. Hierunter fällt somit Musik, in der der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat, da die Anwedungsbereiche standardisiert sind. Production Musicwird mittlerweile auch als Royalty-free Music bezeichnet, obwohl es nicht das gleiche ist. Was aber feststeht ist, dass die Nutzung von Royalty-free Music nichts mit „rechtsfrei“ oder „lizenzfrei“ zu tun hat – schon gar nicht mit „copyright free music“.
Auch gern gehört oder gelesen…. RFM sei doch GEMA-freie Musik. NEIN! Bitte nicht alles glauben was im Internet steht, vor allem, wenn es sich um Begriffe handelt, die aus zwei verschiedenen Rechtsräumen kommen und gerade im Urheberrecht drastisch unterschiedlich sind. Royalty-free bedeutet nicht automatisch GEMA-frei sondern nur, dass seitens des Lizenzgebers (z.B. durch uns die Proud Music Library) für den Nutzungsrahmen keine weiteren Lizenzen eines Musiktitels für den Nutzer anfallen. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abgaben für die Nutzung von royalty-free Music an Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen. Aber selbst da ist der Nutzungsrahmen immer klar definiert.
Ist Royalty-free Music sowas wie Stock Music oder Production Music?
Stock Music Tracks sind bereits in einemTonstudio vorproduzierte Toneinspielungen. Dabei kann die Qualität von Stock Music zwischen unangenehm amateurhaft bis außergewöhnlich professionell klingen. In der Proud Music Library findet sich auch Stock Music aus den 1950er Jahren, die dennoch immer wieder lizenziert werden, siehe: #1950er Jahre – Stock Music kann Royalty-free Music sein, aber nicht umgekehrt. Warum? Na, weil ein Komponist auch für eine Auftragskomposition gebucht werden dann, so dann die Nutzung der Musik unter eine Royalty-free Music-Lizenz gestellt wird. Wie gesagt, Stock Music ist lediglich „ready-made“. Für Stock Music verwendet man eher den Begriff Production Music oder Produktionsmusik, weil ja bereits fertig produziert. Ergo… wer hat es gemerkt? Genau, deswegen ist Production Music wiederum nicht unbedingt gleich royalty-free Music… weil ja schon produziert, siehe oben die Erläuterung zu einer Auftragskomposition. Wer es immer noch nicht glauben will, hier gibt es weitere Infos: Royalty free (engl.)
Also, entscheidender Unterschied zu Royalty-free Music ist, dass auch Auftragsproduktionen auf einer royalty-free Basis abgewickelt werden können. D.h. Stock Music oder auch Production Music kann Royalty-free Music sein, nicht aber unbedingt umgekehrt.
Ist Royalty-free Music rechtssicher?
Da es sich beim Lizenzerwerb um einen Rechtekauf handelt, ist der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es wichtig, sich genau anzuschauen, bei wem man Nutzungsrechte einkauft. Hierbei spielt zunächst das Renommee des Autors oder des Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Bei der Proud Music Library ist hierfür ein medienrechterfahrener Jurist zuständig. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt.
Fragen hierzu?Einfach Mail an [email protected] oder besser anrufen unter +49 (0) 6132 430 88 30
Für alle Musiktitel, die in unserer Online-Datenbank als „GEMAfreie Musik“ gekennzeichnet sind fallen keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, ASCAP, SIAE, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.
Zum Abschluss noch die Preisfrage:
Ist Royalty-free Music sowas wie Archivmusik?
Wer ordentlich mitgelesen hat, wird diese Frage sofort allein schon vom Kontext her beantworten können 🙂 Oder etwa immernoch nicht? …Na ja, es steht ja schon im Begriff….
Kleiner Hinweis: Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, kurz: Freizeitvideos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Es gibt verschiedene Gattungen medialer Produkte: Imagefilm, viraler Spot, (klassischer) TV-Spot aber auch Filme, Hörspiele uv.m.. Wer zur Realisierung dieser Produkte Musik braucht hat die Wahl. Entweder man wendet sich an eine Musikproduktion mit eingerichtetem Studio und entsprechendem Netzwerk zur Studio- und Sessionusikern. Dort kann man sich entsprechend zu seinem Projekt Musik komponieren und fertig produzieren lassen. In der Regel stehen professionelle Tonstudios mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht den richtigen Sound zu finden. Vorteil: Die Rechte zur Nutzung an den Tonaufnahmen werden meistens umfänglich, d.h. auch exklusiv eingeräumt.
Als AV-Produzent kann man aber auch sein Glück mit Production Music versuchen.
1. Produktionsmusik oder Production Music?
Produktionsmusik (Production Music oder auch Archivmusik) ist die Bezeichnung von fertig produzierten Musikaufnahmen. Sie werden für Kunden aus der Medienproduktion erstellt, welche z.B. sind:
Werbeagenturen
TV-Produktionen
freiberufliche Cutter
A/V-Produzenten
Mediengestalter,
privat- und öffentlich-rechtliche TV-Sender (ZDF, ARD; RTL, SAT 1, Pro 7, usw.)
Radiosender und Kinobetreiber
Blogcaster
Youtuber
Instagramer
Meditationstrainer*Innen
Die Anwendungsbereiche sind hauptsächlich: Imagefilm, Werbeclip, Messe- oder Industriefilm, Infomercials, Viralspot, Spielfilm, Kinofilm, Youtubefilm (mittlerweile auch Let’s play Video), oder TV-Serie. Die vorproduzierte Musik wird in Musikbibliotheken sogenannten Production Music Libraries (z.B. Proud Music Library) verwaltet und online zur Direktlizenzierung angeboten.
Musik, die unter den Begriff „Production Music“ fällt, definiert sich im Wesentlichen über zwei Kerneigenschaften, eine juristische und eine inhaltliche.
2. Production Music ist Pre-Cleared-Musik:
Im Gegensatz zu einem allgemeinen künstlerischen Musikwerk ist Production Music von vorneherein darauf ausgelegt, in audiovisuellen Produktionen verwendet zu werden. Ein Gutteil der dazu notwendigen Rechte und Lizenzwerke kann daher vom Musikverlag bereits im Vorfeld mit seinen Lizenzgebern (z.B. Komponisten) geklärt werden. Es steht somit meist ein Tarifwerk für unterschiedliche Nutzungsklassen fest, so daß eine umfangreiche sowie in der Regel kosten- und zeitintensive Rechteklärung entfällt.
Production Music wird von Production Music Libraries angeboten, d.h. Musikverlagen die sich primär als Zulieferer für die Medienindustrie verstehen. Proud Music Library Publishing hat daher speziell für die Medienbranche sein Verlagsprogramm über eine Suchmaschine umfangreich verschlagwortet und einfach erschließbar online gestellt.
3. Production Music weist eine spezielle Eignung zur Verbindung mit visuellen Medien auf:
Nicht jede Art von Musik ist gut zum Einsatz in Produktionen geeignet, z.B. Titel mit starken Dynamikschwankungen, Titel mit hohem Vokalanteil oder beispielsweise Titel die die volle Aufmerksamkeit beim Zuhörer verlangen. Production Music wird mit besonderem Hinblick auf die Bedürfnisse von Medienproduzenten ausgesucht oder speziell dafür komponiert. Bei der Proud Music Library können Sie daher gezielt nach Stimmung, Charakter, Besetzung oder Tempo suchen – je nachdem welche Art von Musik Ihre aktuelle Produktion erwartet. Ein Gegenbegriff zu Production Music nach dieser Definition wäre „Artist Repertoire“. Mehr erfahren…
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Nach Production Music jetzt suchen, einfach Suchbegriff eingeben:
4. Rechtssicherheit von Production Music
Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte an Production Music einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags für Production Music eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags (Proud Music wurde 1999 gegründet) trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auch ein Blick in die Lizenzbestimmungen ist ratsam. Übrigens… sollten sie lesen, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist, ist das ein Hinweis darauf, dass kein Jurist die Bestimmungen zu Gesicht bekam, da das UN-Kaufrecht nur bei Warenkäfen gilt, nicht aber beim Rechtskauf nach §§433, 453 BGB.
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?
Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.
Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.
Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?
1. Rechte clearing
Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien noch vor der Qualität der Musik entscheidend:
Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.
2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire
Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!
3. Lizenzabwicklung
Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?
Ist Proud Music Library rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30
Archivmusik ist bereits fertig produzierte Musik, die speziell in der Vertonung von Industriefilmen, Fernseh- und Kinofilmen, Werbespots, etc. zum Einsatz kommt. Zunächst wurde Archivmusik als CD-Sammlung an Redakteure und Produzenten abgeben. Heute findet man Archivmusik in Online Libraries, z.B. in der Proud Music Library.
Nach Archivmusik in der Proud Music Library gleich hier suchen:
Archivmusik wird auch als Stock Musik, Produktionsmusik oder Production Music bezeichnet. Bei weiteren Fragen hierzu (Bspw. Unterschied zw. gemafreier und gemapflichtiger Archivmusik) stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Mail schreiben an [email protected].
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Stock Music ist eine günstige Alternative gegenüber der Verwendung von populären und bspw. durch Charts bekannte Musik in einem Werbefilm, Imagefilm oder sonst. AV-Produktion.
Live-Suche nach Stock Music in der Proud Music Library gleich hier starten:
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library:
Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.
Im Gegensatz zu früher, wo Stock Music auf CD im Red Book Audio-Format ausgeliefert wurde, um ein einfaches Cueing und eine schnelle Synchronisation zu ermöglichen, wird heute Stock Music als Download zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich haben die Anbieter von professioneller Stock Musik Komponisten unter Vertrag, die einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, z.B. mit ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS und APRA. Für die öffentliche Aufführung oder mechanischer Vervielfältigung fallen hier zusätzliche Gebühren an. In der Proud Music Library findet man jede Menge GEMA-freie Stock Music. Etwa 1/3 der Musik (etwa 8.500 Musiktitel, Stand: Feb. 2015) ist GEMA-frei und als solche auch gekennzeichnet. Den Aktuellen Überblick findet man hier!
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….
Beginnen wir mit dem Grundfall
Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.
Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.
Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Wir haben die Proud Music Library um 150 Musiktitel aus den Bereichen Filmmusik, Trip Hop und Chill Out erweitert. Die Neuzugänge sind auf der Seite Neue Titel zu finden.
Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit jederzeit auf die komplette Proud Music Library online zuzugreifen. Sie können alle Titel in voller Länge und hoher mp3-Audioqualität (128 kbit/s) vorhören (Streaming) und mit einem Account auch kostenlos in mp3-Audioqualität (56 kbit/s) oder mit 128 kbit/s mit Audio-Logo unter Vorbehalt aller Rechte für die Präsentation bei Kunden herunterladen.
Für bestimmte Anwendungen („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos oder nicht-kommerzielle Nutzung) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download an. Mehr erfahren…