Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.

 

Was ist Stock Music? Wo finde ich Stock Music?

Kundensupport
Stock Music aus der Proud Music Library für alle Anwendungen

 

Stock Music bzw. Stock Musik jetzt finden:

 

Stock Music oder auch Stockmusik (irritierenderweise auch als „lizenzfreie“ Musik bekannt) ist Production Music und eine günstige Alternative gegenüber der Verwendung von populären und bspw. durch Charts bekannte Musik in einer AV-Produktion. Die Verwendung von bekannten Titeln ist idR. kostspielig, da aufgrund der Popularität sich die Verlage oder Autoren die Nutzungsrechte etwas kosten lassen. Zum Teil geben Rechteinhaber Musikkataloge überhaupt nicht erst frei.

Außerdem ist royalty-free Stock Music speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen hergestellt worden (daher Production Music), also für Radio- und Fernsehsendungen, Werbespots und Jingles, Film- und Videospielsoundtracks, Cinematic Sounds, Corporate & Ausbildungs-Präsentationen, Websites, Computerspiele oder sonst. Multimedia-Anwendungen (Apps, DVD-Menü, Hörspiel, etc.).

Stock Music wird gerne auch als (zum Teil gemafreie) Hintergrundmusik verwendet, z.B. hinter einem Dialogfeld oder als Underscore.

GEMAfreie Musik
Stock Music für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Früher wurde royalty-free Stockmusik ist in der Regel auf CD im Red Book Audio-Format als Production Music ausgeliefert, um ein einfaches Cueing und eine schnelle Synchronisation zu ermöglichen. Heute wird „Stock-Musik“ als Download zur Verfügung gestellt.

Stockmusic bedeutet nicht per se GEMA-freie Musik!

Die meisten Anbieter von Stock Musik mit professionellen Sound haben Komponisten unter Vertrag, die einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, z.B. mit ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS und APRA. Stock Music wird in diesem Kontext auch oft als Royalty-free Music bezeichnet, was ebenfalls nicht mit GEMA-freier Musik verwechselt werden darf. Für die öffentliche Aufführung oder mechanischer Vervielfältigung fallen hier zusätzliche Gebühren an. Der Musikkatalog der Proud Music Library enthält auch Production Music von Komponisten, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft haben. Musik dieser Autoren wird als GEMA-freie Musik bezeichnet.

Ausgewähltes Repertoire an Production Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management
Ausgewähltes Repertoire an Stock Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management

Wo findet man Stock Music?

Im Musikkatalog der Proud Music Library findet man jede Menge Stock Musik. Das Portfolio an Production Music ist mit 140 verschiedenen Genres sehr breit. Auch die Auswahl an Arragements, Instrumentierungen (Ukulele, Akkordeon, mongolische Pferdekopfgeige) und Besetzungen läßt keine Wünsche offen. Mehr als 10.300 Musiktitel (Stand: Feb. 2017) sind GEMA-frei und als solche in der Stock Music Library von Proud Music auch gekennzeichnet. Den Aktuellen Überblick findet man hier!

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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