Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?
Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉
Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.
Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht
Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.
Was bedeutet „lizenzfrei“?
Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:
- keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
- das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
- die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).
Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung
Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:
- Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
- Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).
Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.
Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.
Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden
Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:
- Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
- Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
- Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).
Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.
Rechte des ausübenden Künstlers
Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:
- Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
- diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).
Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.
Woran erkennt man rechtssichere Musik?
Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.
Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.
Zusammenfassung
- Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
- Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
- Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.