Wir haben soeben einige Änderungen an unserer Server-Infrastruktur vorgenommen und hoffen, daß die Proud Music Website jetzt schneller reagiert – insbesondere wenn viele Kunden gleichzeitig Musik recherchieren. Zur Zeit arbeiten übrigens 26 Server im Hintergrund. 🙂
Falls Probleme auftauchen, bitten wir um einen kurzen Hinweis.
Es gibt wieder Verbesserungen in der Library und zwar dieses Mal zwei Änderungen am Mediaplayer:
1. Der Mediaplayer zeigt jetzt hinter jedem Song an, ob dieser gemafrei ist oder ob es sich um GEMA-Repertoire handelt. Somit steht zusätzlich zu den unterschiedlichen Farben und der Kennzeichnung in den Attributen an jeder Stelle auch direkt oben im Player eine weitere Kennzeichnung zur Verfügung.
2. Die Darstellungsgröße des Mediaplayers wurde vergrößert, um mehr Titel gleichzeitig darzustellen. Wir hoffen, daß beide Änderungen die Musiksuche gerade in längeren Recherchesessions angenehmer machen!
Für weitere Vorschläge sind wir jederzeit dankbar!
Der Begriff Hintergrundmusik wird auf den verschiedensten Weisen gebraucht. Zunächst handelt es bei Hintergrundmusik um Beschallung zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird („Akustische Klangtapete“ Fahrstuhlmusik, oder auch Musik zum Weghören). Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken. Deswegen wird Hintergrundmusik bspw. In Hotels, Gaststätten oder Fitness-Centern dezent in geringer Lautstärke wiedergegeben/abgespielt. Hintergrundmusik wird in diesem Kontext auch als Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge verstanden (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik).
Nun ist es aber auch üblich, Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts einzusetzen. Während in den oben genannten Anwendungsfällen lediglich eine Lizenz genügt, die berechtigt Musik abzuspielen, also öffentlich wahrnehmbar wiederzugeben, ist die rechtliche Grundlage bei Hintergrundmusik für Filme oder ähnliches etwas weiter gefasst. So muß hier noch das Herstellungsrecht eingeräumt werden, um das Werk Film mit dem Werk Musik zu verbinden. Deswegen nennt man das Herstellungsrecht auch Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht.
Ein Beispiel für den Einsatz von Hintergrundmusik in einer Dia-Show: Open Space von Alexander Talmon
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…