Beim Herstellungsrecht bzw. synonym dem Synchronisationsrecht oder Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken aus anderen Gattungen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers, d.h. in diesem Falle des Filmherstellungsrechts.
Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht für die Proud Music Library an Kunden vergeben, da wir dieses Recht mit unseren Urhebern bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken, ohne aufwändige Rechteklärung.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…