Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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Kann ich GEMAfreie Musik einfach einsetzen ohne zu fragen? Wenn nein, wenn muß ich fragen?

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Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern
GEMA-frei heißt nicht gemeinfrei

Musik ist dann GEMAfrei, wenn a)  der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw.  die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine  Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.

Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.

GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei

Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt)  erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.

Die Rechte ausübender Künstler beachten

Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂

Proud_Music_fuer_Drohnenfilm2
GEMAfreie Musik für Drohnenfilme

 

Link: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte  (Urheberrechtsgesetz)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

 

 

Wodurch wird Musik GEMAfrei?

Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Der Urheber hat keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA abgeschlossen und kann daher selbst über die Verwertung entscheiden. Auf die bei Proud Music als gemafreie Musik gekennzeichneten Werke trifft dies zu. Proud Music kann daher eine Lizenzfreigabe auf Ihren Namen zur Bescheinigung der GEMA-Freiheit für jede Lizenzierung ausstellen und ist damit alleiniger Ansprechpartner zur Lizenzierung/Abrechnung, sie erhalten Musik und Rechte aus einer Hand.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik

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Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder

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Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.

Deutschland: GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“

Link zur GEMA

Österreich: AKM „Autoren, Komponisten, Musikverleger“

Link zur AKM

Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)

UK: MCPS-PRS

MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“

Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.

Link zur PRS

USA: SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“

Link zur SESAC

Link zur ASCAP

Link zur BMI

Kanada: SOCAN „Society of Composers, Authors and Music Publishers“

Link zur SOCAN

Frankreich: SACEM „Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique“

Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)

Link zur TONO

Italien: SIAE „Società Italiani degli Autori ed Editori”

Link zur SIAE

Irland: IMRO “ Irish Music Rights Organisation“

Link zur IMRO

Neuseeland, Australien: APRA „Australasian Performing Right Association “

Link zur APRA – Neuseeland

Link zur APRA – Australien

Polen: ZAIKS „ZwiÄ�zek Autorów i Kompozytorów Scenicznych“ (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)

Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)

Spanien: SGAE „Sociedad General de Autores y Editores“

Link zur SGAE

Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)

Link zur KODA

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Was bedeutet GEMA?

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Bedeutung

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Autoren (Komponisten, Textdichter, Bearbeiter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung von Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Autoren und betreibt das Inkasso bei den Nutzern des GEMA-Repertoires. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt und haben Gegeseitigkeitsabkommen, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Autoren in Deutschland wahrnimmt.

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

 

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Warum muß z.B. bei der Pressung von DVDs ein Musikfolgebogen ausgefüllt werden, obwohl GEMAfreie Musik verwendet wird?

Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.

Wie erkenne ich, ob ein Titel GEMA-frei ist?

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Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

Proud Music hat zwei Arten von Titeln im Verlagsprogramm: Zum einen Titel, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, sog. GEMA-geschützte oder GEMA-pflichtige Titel. Zum anderen gema-freie-Titel, bzw. allgemeiner Titel, die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft geschützt sind, da ihr Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen ist.

Die Unterscheidung zwischen beiden Titelarten wird an vielen Stellen auf der Website gekennzeichnet. In den Suchergebnissen z.B. finden Sie gemafreie Titel in weißer Farbe und gema-geschütztes Repertoire in gelber Farbe. Weiterhin finden Sie zu jedem Titel die Angabe GEMA: Gemafrei oder GEMA: Name der Verwertungsgesellschaft, bei der der Titel registriert ist.

Auch im Lizenzierungsprozess beim Checkout wird auf die Unterscheidung hingewiesen, so daß Sie je nach angestrebter Nutzung ihre Suche entweder auf gemafreie Musik einschränken oder aber aus dem umfangreicheren GEMA-geschützen Repertoire auswählen können.

Sie haben zusätzlich noch die Möglichkeit in den Suchoptionen im Drop-Down-Feld „Verwertungsgesellschaft“ gezielt zwischen beiden Optionen oder beispielsweise direkt nach Titeln aus dem Proud Music Repertoire zu suchen die bei einer spezifischen internationalen Verwertungsgesellschaft, z.B. der italienischen SIAE registriert sind.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

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Was bedeutet royalty-free?

Royalty-free Musik und GEMAfreie Musik sind nicht dasgleiche
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
Bedeutet royalty-free kostenlos?

Royaltyies sind Nutzungsgebühren oder Tantiemen, die je nach Art und Umfang eines Werkes – sei es Bild-, Ton- oder Textwerk – an den Rechteinhaber gezahlt werden. Rechteinhaber sind etweder der Urherber selbst oder ein Verlag. Dabei schliessen die Rechteinhaber sogenannte Wahrnehmungsverträge mit Verwertungsgesellschaften, die – wie ein Inkasso – die Nutzungsgebühren einsammeln.

Royalty-free bedeutet nicht kostenlos. Der Begriff Royalty-Free Music beispielsweise entstand als Gegenbegriff zur komplizierten Einzellizenzierung bei jeder Nutzung, die man unter dem Begriff Needle-Drop-Licence verstand. Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in welche der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat.

Roalty-free beudeutet nicht automatisch gemAfrei

Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch gemafrei. D.h., dass Gebühren für die Nutzung seitens Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen (GEMA-freie Musik). Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Auftragnehmer ist und nicht der Nutzer.

Für alle Musikstücke aus unserem Musikkatalog in der Online-Datenbank für Production Music, die als gemafrei gekennzeichnet sind, fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

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Schützt die GEMA das Urheberrecht?

Die GEMA ist kein Urheberrechtsschutzverein! Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder (Autoren) bei den Nutzern für mechanische Vervielfältigungen und Veröffentlichungen die Nutzung in Rechnung stellt. Die GEMA ist ein Inkassounternehmen für ihre Mitglieder.

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

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Copyright Collecting Society

„Copyright Collecting Agency“, „Copyright Collecting Society“ oder „Copyright Collective“ sind Synonyme für den Begriff Verwertungsgesellschaft. „Performance Rights Organisation“ ist hierbei ein Unterbegriff zu Verwertungsgesellschaften, da Performance Royalties nur ein Teil der gesamten Royalties sind.

Quelle: istockphoto.com
Quelle: istockphoto.com

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