Aufführung und Wiedergabe:
* Live-Darbietung
* Wiedergabe von Bild- und Tonträgern
* Filmvorführungen
* Vervielfätigung, Verbreitung und Herstellung von Bildtonträgern, wie:
* Videos, DVDs, CDs, MCs, Schallplatten
* Radio, TV, Kino; kurz: jede öffentliche Ausstrahlung (auch Messefilme)
Daneben fallen GEMA-Gebühren für Online-Nutzung von GEMA-geschützter Musik auf Webseiten, in Webradios und bei Klingeltonverwendung an.