Was ist ein Werkverbindungsrecht?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Der Begriff (Werk-)Verbindungsrecht ist ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme + Musikwerke wie Orchester-Aufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen.

Das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer angebotenen Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung. Das Recht wird durch eine Lizenz hinreichend dokumentiert.

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Werkverbindungsrecht

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Quelle: www.istockphoto.com

Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.