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Royalty free music

 

Herzlich Willkommen in der Proud Music Library - Eine der etwas größeren Libraries für Royalty-free Production Music!


 

                                        Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme

                                         Royalty-free Music aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme


 

Es gibt viele ungenaue Aussagen und Behauptungen, die über den Begriff "Royalty Free Music" kursieren. Dieser Artikel wird versuchen, genau zu erklären, was Royalty Free Music ist und einige der häufigsten Fehlinterpretationen erläutern. Es ist im Grunde ganz einfach. Unter Royalty Free Music versteht man eine Art der Lizenzierung eines Musiktitels – also einer Toneinspielung, einer Aufnahme -, die es dem Lizenzkäufer erlaubt, die Musiklizenz innerhalb des Lizenzrahmens nur einmal zu bezahlen und die Musik so lange wie gewünscht zu nutzen.


 

Beispiel: Sie kaufen die Lizenz für die Nutzung einer Tonaufnahme für ein Video auf ihrer Webseite oder ihrem Youtube-Kanal. Sie zahlen einmalig einen Preis, egal ob Sie 100 Besucher oder 10.000 Besucher haben oder ob Sie die Musik für 1 Monat oder 10 Jahre nutzen. Oder Sie kaufen eine Lizenz für TV-Werbung eines Ihrer Kunden. Sie zahlen einmal und die kommerzielle Nutzung kann einmal pro Woche oder 50 mal am Tag, für 3 Monate oder für 5 Jahre spielen. Sie zahlen also einmal und verwenden die Tonaufnahme so lange wie Sie wollen. In der Proud Music Library sind zwar werbliche Lizenzen zunächst für ein Jahr festgeschrieben, welches rechtliche Gründe hat, aber wir bieten auch günstige sogenannte Total-Buyout-Lizenzen für mehrere zehntausende Titel unseres Contents an. Sprechen Sie uns hierfür einfach an. Wir beraten Sie gerne. Tel.: +49 (0) 6132 430 88 30 oder eine Mail an [email protected].


 

Der Begriff "Royalty Free" verwirrt aus mehr Gründen. In der Tat bedeutet es einfach "Free of Royalty", also Gebühren bzw. Tantiemen. Der Begriff steht im Widerspruch zu der "lizenzierten" Musiklizenzierung, wo der Käufer Gebühren (Lizenzgebühren) nach Nutzungszeitraum, sowie die Größe des Territoriums (Regional, national, europaweit, weltweit) zahlt. Ursprünglich gab es nur die "Needle Drop"-Lizenzierung. Da mußte jedesmal eine Gebühr für den Einsatz gezahlt werden. Heute würde man sagen, immer dann, wenn die "Nadel“ den Datenträger fällt. Aber eben wegen der vielen Halbwahrheiten und Irrtümer ist es wichtig zu verstehen, was Royalty Free Musik nicht ist.  


 

Royalty-free Music bedeutet NICHT „freie Musik“:

Die Musik bzw. Tonaufnahme ist lediglich frei von weiteren Gebühren (Royalties) aber nicht kostenfrei, besser nicht kostenlos. Ähnlich ist es bei zucker-freie Cola, die frei von Zucker ist, aber keine „freie Cola“ - also nicht per se kostenlos - außer man bekommt sie geschenkt. Auch wenn eine Ware oder Dienstleistung "steuerfrei" ist, sie nur frei von Steuern. Und ja, manchmal werden Musikaufnahmen kostenlos angeboten – das ist aber nicht lizenzfreie Musik, weil ja eben genau die kostenlose Nutzung erlaubt wurde, also lizenziert! Daher sollte sich jeder Musiknutzer von kostenloser Musik, dies schriftlich festhalten, sei es als Bestätigung der Autoren selbst oder als Screenshot der Website. Zum Beispiel kann ein Komponist seine Musik kostenlos für ein studentisches Projekt zur Nutzung freigeben (die Erklärung hierüber wäre dann die Lizenz, die Erlaubnis) im Austausch aber für die Auflistung seiner Arbeit in den Credits erwähnt werden wollen. Das wäre dann juristisch ein Tauschgeschäft. Der Tauschvertrag (§ 480 BGB) wird genauso behandelt wie ein (Lizenz-)Kaufvertrag (§§433, 453), nur das eben der Lizenzerwerber die Lizenz nicht gegen Geld kauft, sondern seine Verpflichtung der Namensnennung im Abspann oder sonst geartet mit dem Lizenzgeber tauscht und im Gegenzug das Recht eingeräumt bekommt (§ 398), die Musikaufnahme gemäß der Lizenz (s.o.) zu nutzen. Da aber Rechte sog. Immaterialgüter sind, müssen sie verkörpert werden. Das ist so ähnlich wie bei einer Eintrittskarte für ein Konzert. Ohne Eintrittskarte kann man nicht beweisen, dass man das Recht hat, dem Konzert beizuwohnen.


 

Royalty Free Music bedeutet NICHT Stock Music:

Eine Stock Music Library ist eine Musikbibliothek, die bereits auf Lager befindliche Musik anbietet - bereits fertig produziert und lizenzierbar. Obwohl manche Leute Stock Music negativ als billige "Dosenmusik" betrachten, ist es überhaupt nicht so. Sie haben die ganze Bandbreite an Musikqualität in der Musik von sehr amateurhaft schlecht gemischten Musik bis hin zu hochprofessionellen Musikeinspielung, z.B.durch ein professionelles Philharmonie Orchester (z.B. Musik von Wolfgang Amadeus Mozart in der Proud Music Library). Stock Musik ist eben im Gegensatz zu "custom made" Musik also einer Auftragsproduktion, die für einen bestimmten Film überhaupt erst erstellt wird. Das kann sein: Movie-Trailer, Spielfilm, TV-Serie, Werbungspot, TV-Show. Hier kann die Musikeinspielung auf Grundlage eine Royalty-Free Basis lizenziert werden. Viele Stock-Musik-Bibliotheken bieten ihre Musik aber auch auf einer Royalty Free-Basis an, andere Bibliotheken bevorzugen jedoch ein fein austariertes "per use" Konzept an, eben basierend auf der Häufigkeit der Nutzung sowie die Größe des Territoriums. Also kurz: Stock Music kann Royalty-free Music sein, aber diese nicht unbedingt Stock Music, da es eben auch Auftragsproduktionen gibt, die dann lizenzrechtlich als Royalty-free Music behandelt wird.  


 

Kostenlose Musik bedeutet NICHT Copyright Freie Musik:

Zunächst: Der Begriff „Copyright“ kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und existiert im Deutschen Recht nicht. In unserem Recht gibt es einen Urheber, der auch wenn er eine Lizenz für alle Nutzungsarten erteilt hat, es bleibt. Ich bin mir nicht sicher, ob es so etwas wie "Copyright-freie" Musik überhaupt gibt. Aus zwei Gründen:

1. Das Copyright ist im Gegensatz zur Urheberschaft übertragbar. Es gibt unzählige Pop- und Rocksongs, die gar nicht von demjenigen komponiert wurden, der als Komponist genannt wird. Er hat einfach das Copyright eingekauft. Damit ist aber logischerweise die Musik nach wie vor unter einem Copyright, nämlich dem des Erwerbers. D.h., egal, ob es Komponist nicht veräußert hat oder ein anderer es nun hat, das Copyright besteht nach wie vor. Der Schöpfer/Urheber kann natürlich sagen, dass jeder seine Musik für jeden Zweck nutzen kann. Aber das Copyright gibt in diesem Fall lediglich das Recht seine Musik zu jedem Zweck zu kopieren also zu vervielfältigen. So kann es zwar hierfür frei sein, aber das macht es nicht frei vom Copyright. Das bedeutet nämlich, dass der Komponist das Recht der öffentlichen Aufführung oder das Sync-Recht (=Herstellungsrecht) weiterhin wahrnehmen kann, wenn seine Musik zum Beispiel aufgeführt wird oder in einem Film zum Einsatz kommt. Der Komponist als Urheberrechtsinhaber möchte natürlich aus wirtschaftlichen Gründen Rechte für die öffentliche Aufführung seiner Musik erhalten. Auch die Aufnahmen von Public Domain Musik sind nicht Copyright Free.

2. Die Komposition kann Copyright Free sein, wewil die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Komponisten abgelaufen ist (§64 UrhG), aber nicht die eigentliche Tonaufnahme (auch Master genannt). Wer es nochmal genau wissen will, kann sich gerne auf https://www.pdinfo.com/ schlau machen. Übrigens: Wir bieten rund 100 royalty-free Musiktitel aus unserem Programm zur Gratis-Nutzung an! Mehr erfahren...


 

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Royalty-Free Music ist KEIN Musikstil.

Es kann Musik in jedem Genre von Klassik bis Heavy Metal bis Country Musik sein. Stattdessen ist es eine Art "Musiklizenzierung" für kommerzielle Nutzung. Kommerzielle Nutzung bedeutet hier die Verwendung der Musik für mehr als Ihre private Nutzung (Ihr Zuhause, Ihr Auto, Ihr iPod). Wer ein mp3-File kauft oder eine CD, dem wird der Tonträger überlassen für den privaten Gebrauch. Mehr nicht! Das steht auch so in den Lizenzbestimmungen von Online-Stores. Es steht auch auf CDs drauf… keine Vermietung oder Verleihung, keine öffentliche Aufführungen usw…  


 

Royalty Free Musik ist keine Musik von schlechter Qualität.

Jede Musik kann als Royalty-Free Music lizenziert werden. Wir haben extra sog. „Fahrstuhlmusik“ in der Proud Music Library, da wir regelmäßig Anfragen für genau diese Art von Musik haben, nämlich für Film und Fernsehen. Diese akustische Klangtapete läßt sich manchmal dramaturgisch sehr gut nutzen. Die Fahrstuhlszene aus dem Film „The Blues Brothers“ lässt grüßen. Der Begriff Royalty-free Music hat also nichts, rein gar nichts, mit der Qualität der Musik zu tun. Die Qualität variiert enorm von einer Bibliothek zur anderen, klar. Das hat eher Gründe, die in unternehmerischen strategischen Entscheidungen zu suchen sind. In der Proud Music Library ist die Musik handverlesen bzw. vorgefiltert. Es ist nicht leicht für Autoren in die Library zu kommen. Wenn wir jedem einfach so erlauben würden seine Musik bei uns einzustellen, hätten wir zwar schnell 200.000 Musiktitel und mehr im Programm, aber leider auch einen Haufen akustischen Schrott. Dem Kunden ist da sicherlich nicht geholfen.

                                         GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

                                                                                  GEMAfreie Musik für Beschallung


 

Royalty-free Music ist keine billige Musik.

Royalty-free Music kann um jeden Preis lizenziert werden. Es ist keine Preisstruktur, es ist einfach ein Lizenzmodell. Sie können Royalty-Free Music für 3 Euro oder 13 Euro finden und Sie können die Musik 600 Euro finden. Ein kleine Auswahl an Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen gegen eine kostenlose Lizenz unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das sind dann hochprofessionelle Einspielung von erstklassigen Produzenten. Es hat nichts mit der Preisgestaltung zu tun, es hat mit dem Lizenzierungsmodell zu tun, wenn keine Lizenzgebühren erhoben werden, wenn die Musik benutzt wird. Letztlich hat es auch etwas mit Fairness zu tun gegenüber den Komponisten und Produzenten, die uns ihr Vertrauen schenken, dass wir ihre Musikeinspielungen nicht zu Dumping-Preisen verhökern.


 

                                         GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android

                                         Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander


 

Und jetzt kommt es Dicke: Royalty Free Music ist NICHT Royalty Free :-)

Dieser Komplex war früher in der Regel am Schwersten zu vermitteln. Aber erst einmal von vorne: Bei GEMA-Repertoire schließt in der Regel die Musiklizenzierung nicht die öffentliche Aufführung und die Vervielfältigung mit ein. Diese Rechte werden von der GEMA für die Autoren wahrgenommen. Aber diese Lizenzgebühren werden nicht vom Produzenten bezahlt oder der, der die Lizenz einkauft, sondern von dem, der die Musik letztlich für sich nutzt. Bsp: Autokonzern ABC will einen Hochglanz-TV-Werbespot machen. Hmm, kann er nicht selbst machen, weil er keine entsprechende Technik und Personal vorhalten kann. Deswegen beauftragt der Konzern eine Medienproduktion. Die Medienproduktion hat an dem Werk per se keine weiteren Nutzungsrechte. Die wird alle der Konzern für sich beanspruchen. Dementsprechend habe Sie auch die Möglichkeit Ihren Kunden als Lizenznehmer während des Lizenzkaufes anzugeben. Begünstigter des Lizenzerwerbs wird also Ihr Kunde. Dementsprechend fallen je nach Nutzung GEMA-Gebühren an, die Ihr Kunde zu zahlen hat. So dramatisch ist aber auch nicht. Denn, viele Verbände, Behörden und Medienanstalten (ARD, ZDF, Sat1Pro7, DHL, DFL, Schulträger) haben Rahmenverträge mit GEMA geschlossen, wonach die GEMA-Gebühren pro Jahr pauschal gezahlt werden. Ihr Kunde bekommt davon gar nichts mit, dass Royalties gezahlt werden, weil die Sender bspw. Die GEMA-Gebühren in die Schaltungskosten für die Werbespots einpreisen. So wird es auch in den Fußball-Arenen bei Großleinwand-Werbung über die DFL geregelt. D.h. also Royalty-free Music wird lediglich in Bezug auf das Synchronisationsrecht bzw. Werkverbindungsrecht oder auch Herstellungsrecht für einen Fixpreis lizenziert. Für die Aufführungs- und Senderechte vergütet die GEMA den Komponisten aus dem Rahmenvertrag.

                                         Archivmusik (Stock Music, Production Music) aus der Proud Music Library

                                         GEMAfreie Archivmusik aus der Proud Music Library


 

Schlußwort:

Warum ist es so verwirrend? Es muß doch einen besseren Begriff geben, um freie Musik zu beschreiben? Dazu folgendes: Es war früher nicht verwirrend, als es in der Branche noch was ausschliesslich Professionelle Lizenzhändler und Lizenzkäufer gab. Heutzutage hat sich Mentalität breit gemacht, die mit diesen Begrifflichkeiten einfach nur schlampig und fahrlässig herumhantieren. Selbst Google verwirrt aufgrund der unfachmännischen Suchkombinationen und schlägt als Autovervollständigung hanebüchene Wortkombinationen vor, wie etwa:

  • royalty-free music kostenlos downloaden

  • royalty-free music ohne coyright

  • copyrightfreie musik

  • frei musik kostenlos

  • gemafreie musik kostenlos

  • royalty-free musi gratis

Einige Branchenkenner, die man hin und wieder auf Konferenzen und Events trifft, haben vorgeschlagen, neue Begriffe für Royalty-free Music einzuführen. Mir kamen bisher zu Ohren:

  1. Vorlizenzierte Produktionsmusik

  2. One-Stop-Shop Musikbibliothek

  3. One-Stop-Musik-Shop

  4. Einmalzahlung Stock Music

  5. Pre-Paid Produktion Musik

Ich vermute jetzt mal, dass wir bei Royalty-free Music bleiben werden.

 

Wir bieten für rund 100 GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm für bestimmte Anwendungen kostenlose Lizenzen an! Mehr erfahren...


 

 

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