Waveform wird in Kürze erstellt!
Gemafreie Musik wird oft mit dem Begriff "lizenzfreie Musik" gleichgesetzt. Musiktitel sind jedoch dann gemafrei, wenn der Autor oder Bearbeiter des Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist. Er wird Mitglied durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Hierdurch beauftragt er beispielweise in Deutschland die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für alle seine Musikstücke bzw. Werke unumfänglich das Aufführungsrecht und das mechanische Vervielfältigungsrecht wahrzunehmen.
Bei gemafreier Musik nimmt der Autor diese Rechte selbst wahr und vergibt selbst Lizenzen zur Nutzung, er ist nicht Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft. Die GEMA kann für Titel dieser Komponisten daher keine Lizenzen einräumen oder Gebühren berechnen. Daher darf der Begriff gemafreie Musik nicht mit dem Begriff "kostenlose Musik" oder gleichgesetzt werden.
Die in der Proud Music Library als gemafreie Musik gekennzeichneten Tracks, sind von Urhebern komponiert, die keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind. Die Rechte zur kommerziellen Nutzung (z.B. für Werbung) nehmen sie selbst wahr oder lassen diese über Proud Music GbR wahrnehmen – sei es für den Einsatz als Hintergrundmusik für Beschallung, Filmmusik, Imagefilm oder auch für den Einsatz in Werbefilme oder redaktionellem TV.
Auch wenn man viele Musiktitel in verminderter Qualität ohne Störton kostenlos herunterladen kann, heißt das nicht, dass dann der Track kostenlos als lizenzfreie Hintergrundmusik genutzt werden kann. Entscheidend ist, ob man eine Nutzungslizenz gekauft hat, die einen berechtigt das Musikstück gegen eine Lizenzgebühr einzusetzen.
Bei einigen Nutzungsarten werden die Rechte zur Nutzung eines Titels oder für mehrere Titel für ein Projekt einmalig und zeitlich unbeschränkt eingeräumt und müssen nicht wieder neu oder gegen eine dauerhafte Gebühr durch eine Verwertungsgesellschaft eingeräumt werden. Weiterhin ist das Abrechnungsprocedere beim Einsatz von Lizenzen aus unserem gemafreien Musikkatalog in einem Werbespot oder von Hintergrundmusik für Beschallung von großen Betriebsstätten (Hotels, Flughafen, POS) durch pauschale Lizenzen einfacher geregelt.
Die Proud Music Library bietet Nutzungslizenzen von gemafreier Musik nur von renommierten gemafreien Komponisten und Produzenten an.
Da man streng genommen nicht Musik "kauft", sondern eine Nutzungslizenz an einem Musiktitel erwirbt (siehe oben), wird dementsprechend zur Dokumentation des Rechteerwerb eine Lizenz ausgestellt, die auf den Nutzer (=Lizenznehmer) ausgestellt ist, d.h. das Recht zur Nutzung nicht übertragbar ist und Auskunft gibt, wer der oder die Autor/en, sowie Rechteinhaber des Musiktitels ist/sind.
Für gemafreie Musik bescheinigt das Dokument zudem, dass je nach Nutzungsumfang/Zweck die eingeräumten Nutzungsrechte an dem Musiktitel zeitlich unbegrenzt gemafrei sind. Da in Deutschland ein Auskunftsanspruch seitens einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA gesetzlich verankert ist, kann die Nutzungslizenz bei einer etwaigen Anfrage vorgehalten werden.
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