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Lizenzbestimmungen der Firma Proud Music GbR. Stand: 27.04.2017

1. Rechte



1.1. Alle die von der Proud Music GbR als GEMA-frei bezeichneten Musiktitel sind frei von Ansprüchen oder Rechten von Verwertungsgesellschaften.

1.2. Für sog. GEMA-Repertoire, können Gebühren hinsichtlich des Nutzungsrahmens von der jeweils bezeichneten Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SIAE, BIEM etc.) anfallen. Diese Gebühr wird nicht an Proud Music GbR sondern an die jeweilige Verwertungsgesellschaft entrichtet.

1.3. Eine Nutzung ohne Zahlung der Lizenzgebühr ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns und Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen. Des weiteren ist die Proud Music GbR berechtigt bis zum bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, zu unterbinden. Eine Vervielfältigung von Musiktiteln oder von Teilen hiervon zum Zwecke des alleinstehenden Verkaufs und Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) oder einer Sub-Lizenzierung an Dritte ist dem Lizenznehmer untersagt. Bei unberechtigter Weitergabe haftet der Lizenznehmer in vollem Unfang für alle dem Lizenzgeber hieraus entstandenen Schäden sowie Folgeschäden im Rahmen der üblichen gesetzlichen Bestimmungen.

1.4. Der Lizenzerwerber wird von allen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen seitens beteiligter Musiker, Komponisten, Dirigenten oder Produzenten insoweit freigestellt. Dies gilt nicht für sog. GEMA-Repertoire im Hinblick auf Ansprüche von Verwertungsgesellschaften.


2. Rechteerwerb



Der Lizenznehmer wird Inhaber der im weiteren beschriebenen nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte zur gewerblichen Verwendung an den in der Lizenzfreigabe ausgewiesenen Musiktiteln des Lizenzgebers. Die Lizenzfreigabe bestimmt Art und Umfang der erlaubten Nutzung.


3. Lizenzerwerb und Umfang der Nutzungsrechte



3.1. Die Lizenzarten unterscheiden sich nach dem Nutzungsumfang und sind in Lizenzklassen unterteilt. Eine werbliche Nutzung ist mit allen Lizenzen gestattet, die unter die Lizenzklasse "Advertising" fallen, sowie die Lizenz "TV-Werbung". Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen.



3.2. Lizenzklasse: Basic

3.2.1. Die Lizenz "Standard" räumt das Recht zur nicht-werblichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung eines Musiktitels für folgende Verwendungen ein:

- redaktioneller Film/Dokumentarfilm/ (für Internet / TV / IPTV oder Broadcast) oder
- Hintergrundmusik für eine (1) Webseite und Subdomains oder
- Imagefilm/Industriefilm oder
- Informationsfilm oder
- Produktfilm oder
- Personalmarketing-Film (Recruiting-Film) oder
- Telefonwarteschleife für eine (1) Betriebsstätte oder
- Die Aufführung eines Bühnenstücks oder
- Corporate-Podcast-Beitrag

Es ist gestattet das mit dem Musiktitel verbundene Werk bis zu 1.000 Einheiten (USB, DVD, Download) zu vervielfältigen.

3.2.2. Die Lizenz "Beschallung" erlaubt die öffentliche Wiedergabe eines Musiktitels zur Beschallung einer (1) Betriebsstätte bzw. Gewerbefläche bis insg. 5000 qm. Das Herstellungsrecht wird ausdrücklich hierfür nicht eingeräumt.


3.3. Lizenzklasse: Advertising

3.3.1. Lizenz Online
Die Lizenz "Online" räumt das Recht zur räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung eines Musiktitels für folgende Verwendungen ein:

- Nutzung eines Musiktitels in einem werblichen Kontext im Sinne von Punkt 3.1. in einen Werbefilm, Trailer, Teaser, ein viraler Film, inkl. für eine Microsite, der im WEB veröffentlicht und zum Streaming angeboten wird. Hiervon ausgenommen sind Werbeschaltungen auf Drittseiten (sog. pre-, mid- und postrolls).

3.3.2. Lizenz Radio
- gültig für 1 Jahr
- räumt das Recht zur die Nutzung eines Musiktitels in einem nationalen Radiowerbespot ein.

3.3.3. Lizenz Kino
- gültig für 1 Jahr
- räumt das Recht zur die Nutzung eines Musiktitels in einem nationalen Kinowerbespot ein.

3.3.4. Lizenz Display
- gültig für 1 Jahr
- räumt das Recht zur die Nutzung eines Musiktitels in einem Display-Werbespot an einem Verkaufsstand, Point-of-Sale (POS), auf einer Verbrauchermesse, Signate.

3.4. Lizenzklasse: TV und Movie

3.4.1. Lizenz TV-Werbung
- gültig für 1 Jahr, national
- für einen TV-Werbespot in einer Sprachversion
- unabhängig von der Anzahl der Ausstrahlungen

3.4.2. Lizenz TV-Broadcast
- für nicht-werbliche Nutzung
- für redaktionelle TV-Beiträge, Dokumentationen, wenn die Nutzung über einen GEMA-Gesamtvertragspartner gedeckt ist)
- inkl. IPTV/VOD/Mediathek-Einsatz

Die Nutzung ist nur gestattet, wenn ein ausgefüllter Musikfolgebogen an den Sender und an Proud Music übermittelt wird und umfasst keine GEMAfreie Musik.


3.5. Lizenzklasse: Vervielfältigung

3.5.1. Lizenz Reproduction 5000

Die Lizenz "Reproduction 5000" räumt das Recht zur nicht-werblichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung eines Musiktitels für folgende Verwendungen ein:
- Vervielfältigung mit einer Auflage bis zu 5.000 Einheiten (USB, DVD, Download)
- redaktioneller Film/Dokumentation oder
- Imagefilm/Industriefilm oder
- Informationsfilm oder
- Produktfilm

3.5.1. Lizenz Reproduction 10000

Die Lizenz "Reproduction 10000" räumt das Recht zur nicht-werblichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung eines Musiktitels für folgende Verwendungen ein:

- Vervielfältigung mit einer Auflage bis zu 10.000 Einheiten (USB, DVD, Download)
- redaktioneller Film/Dokumentation oder
- Imagefilm/Industriefilm oder
- Informationsfilm oder
- Produktfilm

3.6. Lizenzen gelten immer gemeinsam für Voll- und Kurzversionen (Loops, Edits, Stinger, Intro, Outro) eines Musiktitels.

4. Private / Gewerbliche Nutzung



Die Verwendung der Musiktitel ist entsprechend der erworbenen Lizenz für die private und die gewerbliche Nutzung gestattet. Eine private Nutzung ist nach allgemeiner Rechtsauffassung eine nicht öffentliche Nutzung. Der Begriff der private Nutzung im Sinne dieser Lizenzbestimmungen meint eine Nutzung ausschließlich durch Privatpersonen, zu nicht-kommerziellen Zwecken bzw. zu nicht-gewerblichen Zwecken. Alle anderen Nutzungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Angebot, Kauf- oder Verkauf, der Anpreisung oder Verkaufsförderung von Waren oder Dienstleistungen, sowie bei allen Veranstaltungen, die ein gewerbliches Ziel verfolgen oder bei Nutzung durch Gewerbetreibende, sind gewerblich. Im übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.


5. Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich



Zeitliche und räumliche Einschränkungen sind in Punkt 3. den jeweiligen Lizenzen zugeordnet.


6. Verwendung



Die Verwendung umfasst auch das Recht,

6.1. die Musiktitel ganz und teilweise auf Bild- und/oder Tonträger zu vervielfältigen sowie zwecks Digitalisierung in den Arbeitsspeicher zu laden;

6.2. an den Musiktitel Schnitte, Kürzungen und sonstige Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse des Marktes als geboten oder wünschenswert angesehen werden.

7. Sonstiges



7.1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

7.2. Gerichtsstand ist Ingelheim am Rhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Proud Music GbR
Kurpfalzstraße 14
D-55218 Ingelheim

Tel : (+49) 6132 / 43 088 30
Fax : (+49) 6132 / 43 088 32

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