Herzlich Willkommen in der Proud Music Library - Eine der etwas größeren Libraries für Stock Music und Production Music!
Es gibt einige Missverständnisse bezüglich des Begriffs "Stock Music". Vorab: Stock Music ist eine günstige Alternative gegenüber der Verwendung von populären und bspw. durch Charts bekannte Musik in einem Werbefilm, Imagefilm oder sonstiger AV-Produktion. Für diese Titel müsste man für die Nutzungsrechte eben aufgrund der Popularität bezahlen. Es gibt auch viele Künstler, die sich schlicht weigern, Musik für Werbung herzugeben.
Stock Music oder auch "Stock-Musik", Produktionsmusik oder Production Music ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen vorab produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet. Im Gegensatz zu früher, wo Stock Music auf CDs, wird heute Stock Music als digitaler Download zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich haben die Anbieter von professioneller Stock Production Music Komponisten und Autorenteams unter Vertrag, die bei Verwertungsgesellschaften registriert sind, also Mitglied der ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS oder APRA. D.h. dass für die öffentliche Wiedergabe oder für Vervielfältigungen Gebühren anfallen. In der Proud Music Library findet man allerdings auch jede Menge GEMA-freie Stock Music.
Beispiel:
Sie kaufen die Lizenz für die Nutzung von Stock Music für ein Video. Sie zahlen einmalig einen Preis für die Einräumung des (Film-)Herstellungsrecht bzw. des Werkverbindungsrechts, egal ob Sie 100 Besucher oder 10.000 Besucher haben oder ob Sie die Musik für 1 Monat oder 10 Jahre nutzen. Lediglich für die öffentliche Wiedergabe fallen je nach Nutzung Gebühren an. Oder Sie kaufen eine Lizenz für TV-Werbung eines Ihrer Kunden. Sie zahlen einmal und die kommerzielle Nutzung kann einmal pro Woche oder 50 mal am Tag, für 3 Monate oder für 5 Jahre spielen. Sie zahlen also einmal und verwenden die Tonaufnahme so lange wie Sie wollen. In der Proud Music Library sind zwar werbliche Lizenzen zunächst für ein Jahr festgeschrieben, welches rechtliche Gründe hat, aber wir bieten auch günstige sogenannte Total-Buyout-Lizenzen für mehrere zehntausende Titel unseres Contents an. Sprechen Sie uns hierfür einfach an. Wir beraten Sie gerne. Tel.: +49 (0) 6132 430 88 30 oder eine Mail an [email protected].Der Begriff "Royalty-free Stock Music" verwirrt allerdings. Er bedeutet "Free of Royalty", also frei von Gebühren bzw. Tantiemen. Der Begriff steht im Widerspruch zu einer Lizenzierung. Hier zahlt nämlich der Lizenznehmer Lizenzgebühren bemessen nach dem Zeitraum der Nutzung oder ob die Nutzung regional, national, europaweit oder weltweit angestrebt ist. Früher gab es eben nur die "Needle Drop"-Lizenz. D.h., dass immer dann eine Gebühr zu zahlen war, wenn die Musik zum Einsatz kam. Heute würde man sagen, immer dann, wenn die "Nadel“ den Datenträger fällt. Aber eben wegen der vielen Halbwahrheiten und Irrtümer ist es wichtig zu verstehen, was Stock Music nicht ist.
Stock music ist keine „freie Musik“:
Stock Music ist lediglich frei von weiteren Gebühren (Royalties) aber nicht kostenlose Musik oder freie Musik. Zucker-freie Limonade ist frei von Zucker aber keine „freie Limonade“ - also nicht kostenlose Limonade. Und ja, einige bieten Musik zur kostenlosen Nutzung an. D.h. aber nicht, dass dies lizenzfreie Musik ist, sondern eine „free license“. Denn gerade die kostenfreie Nutzung wird ja explizit erlaubt und eine Erlaubnis ist nichts anderes als eine Lizenz! Beispiel: Ein Komponist A gibt seine Musik kostenlos für ein studentisches Filmprojekt dem Studenten B zur kostenlosen Nutzung frei . Dies erklärt er schriftlich bspw. in einer eMail. Im Austausch soll er aber namentlich in den Credits des Films erwähnt werden. Das wäre dann juristisch ein Tauschgeschäft. Der Tauschvertrag (§ 480 BGB) wird genauso behandelt wie ein (Lizenz-)Kaufvertrag (§§433, 453), nur das eben der Lizenzerwerber die Lizenz nicht gegen Geld kauft, sondern seine Verpflichtung der Namensnennung im Abspann oder sonst geartet mit dem Lizenzgeber tauscht also im Gegenzug das Recht eingeräumt bekommt (§ 398), die Musikaufnahme gemäß der Lizenz zu nutzen.
Stock Music bedeutet NICHT Royalty-free Music:
Eine Stock Music Library oder auch Production Music Library besteht aus bereits fertig produzierter Musik, die sofort ohne jede Änderung lizenziert werden kann. Stock Music wird daher hin und wieder als "Dosenmusik" bezeichnet, mitnichten. Bei Stock Music Libraries hat man halt die ganze Bandbreite an musikalischer Qualität - von sehr amateurhaft bis hin zu professionellen Tonaufnahmen. Das Gegenteil von Stock Music ist eben die Auftragsproduktion, die für ein bestimmtes Werk beim Komponisten oder Produzenten in Auftrag gegeben wird. In Frage kommt: Musik für Spielfilm, TV-Serie, Werbungspot, TV-Show. Hier kann die Tonaufnahme durchaus durch eine Royalty-Free-Lizenz an den Nutzer übertragen werden. Die meisten Libraries von Stock Music bieten auf einer Royalty Free-Basis an. Einige bieten auf Grundlage des "per use"-Konzepts an. D.h. je nach Häufigkeit der Nutzung sowie die Größe des Territoriums wird der Lizenzpreis bemessen. Zusammenfassend: Stock Music kann Royalty-free Music sein aber nicht umgekehrt, es auch royalty-free Auftragskompositionen gibt. Deswegen wird Stock Music auch als Production Music bezeichnet, um sich eben von dem Begriff Auftragsproduktion zu unterscheiden.
Kostenlose Musik ist KEINE Copyright Freie Musik:
Der Begriff „Copyright“ existiert im Deutschen Recht nicht. Er kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum.
1. Das Copyright ist im Gegensatz zur uns im Deutschen Recht bekannten Urheberschaft auf Dritte übertragbar. Auch wenn nun das Copyright übertragen wurde, ist damit die Musik nach wie vor unter einem Copyright, nämlich unter dem dem des Erwerbers. Der Urheber des Werkes kann natürlich erklären, dass jeder sein Werk – z.B. durch eine Tonaufnahme verkörpert - frei nutzen darf. D.h. aber nicht, dass das Copyright erloschen ist. Das Copyright erlaubt hier lediglich die Tonaufnahme zu kopieren also zu vervielfältigen. Das bedeutet nämlich, dass der Urheber das Recht der öffentlichen Aufführung oder das Sync-Recht (=Herstellungsrecht) wahrnehmen möchte. Auch die Tonaufnahmen von Public Domain Musik sind nicht Copyright Free, sondern erst dann frei, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Hierzu nun....
2. Läuft die Schutzfrist für ein Werk von 70 Jahren nach Tod des Komponisten ab (§64 BGB) ist das Werk gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden. Vorsicht! Das gilt nicht für eine Tonaufnahme (auch Master genannt). Hierfür gilt auch die Schutzfrist-Regel. Eine Aufnahme von einer Mozart-Sonate aus dem Jahre 2012 wird durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Um die Aufnahme zu nutzen, muss der Leistungsschutzinhaber sein Einverständnis erteilt haben. Wer es nochmal genau wissen will im Hinblick auf das Copyright, kann sich gerne auf https://www.pdinfo.com/ schlau machen.
Stock Music ist KEIN Musikgenre:
Es gibt jede Art von Stock Music - von Ethno bis Rock bis Chill Out/Lounge Musik. Lizenzen zur Nutzung von Stock Music werden in der Regel für kommerzielle Projekte (Werbespot, Imagefilm, Tutorials) gekauft. Auch sogenannte Youtuber nutzen zur musikalischen Untermalung ihrer Videos Stock Music. Kommerzielle Nutzung bedeutet in diesem Kontext eine über die private Nutzung (Ihr Zuhause, Ihr Auto, Ihr iPod) hinausgehende Verwendung der Musik. Bei einem mp3-File- oder eine CD-Kauf, wird der Tonträger überlassen für den privaten Gebrauch. Mehr nicht! Das steht auch so in den Lizenzbestimmungen von Online-Stores. Es steht auch auf CDs drauf… keine Vermietung oder Verleihung, keine öffentliche Aufführungen usw… Man bezeichnet diesen Rechtskauf auch als Überlassungskauf.
Stock Music ist keine Musik minderer Qualität
Stock Music wird mittlerweile auch als Production Music bezeichnet. Man findet sie mittlerweile auch in Hollywoodfilm-Trailern. Wir haben z.B. extra „Fahrstuhlmusik“ in unserer Library, da wir hin und wieder für TV-Produktionen angesprochen werden, die genau diese „Dudelmusik“ als Hintergrundmusik in TV-Dokus oder auch Filmen brauchen. Dennoch ist natürlich ein Qualitätsmanagement notwendig, um Musiksuchende nicht abzuschrecken. Schließlich hat man oftmals keine große Zeit, sich Musik auszusuchen. Deswegen ist unsere Stock Music auch sehr gut sortiert und mittels einer Suchmaschine mit vielen Recherchemöglichkeiten sehr schnell auffindbar.
Stock Music ist keine Billigmusik.
Stock Music Lizenzen können für jeden Preis gekauft werden. Man findet Stock Music für 3 Euro oder 13 Euro, es gibt sie aber auch für 600 Euro. Selbst kostenlose Stock Music ist zu finden. Es hat nichts mit der Preisgestaltung zu tun, es hat mit dem Lizenzierungsmodell zu tun, wenn keine Lizenzgebühren erhoben werden, wenn die Musik benutzt wird. Man kann aber davon ausgehen, dass je nach Aufwand der Produktion auch höhere Lizenzgebühren anfallen (Hier sind unsere Hot Tracks an Stock Music aus der Proud Music Library). Das hört man dann auch recht schnell, wenn man Anbietern von Stock Music in Relation zu ihren jeweiligen Lizenzmodellen vergleicht. Kurz: Billig klingt billig. Letztlich hat es auch etwas mit Fairness zu tun gegenüber den Komponisten und Produzenten, die uns ihr Vertrauen schenken, dass wir ihre Musikeinspielungen nicht zu Dumping-Preisen verhökern.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Sie erreichen unseren Support via Mail: [email protected] oder noch besser telefonisch unter +49 (0) 6132 43088 30
Waveform wird in Kürze erstellt!